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[ » LAND & Forst » Content » Aus den Regionen » EuGH – Veröffentlichung Direktzahlungen an natürliche Personen unverhältnismäßig ]
Mittwoch, 23.05.2012
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Aus den Regionen | 09.11.2010

Aigner sperrt Veröffentlichung der EU-Beihilfen

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) lässt die Internet-Daten über EU-Beihilfen an deutsche Bauern sperren. Die Veröffentlichung werde als Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bis zu einer Neuregelung mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, teilte ein Ministeriumssprecher am Dienstag mit. Das Ressort sehe sich in seinen Bedenken bestätigt.
 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag in Luxemburg entschieden, dass die Veröffentlichung der Zahlungen von EU-Agrarbeihilfen an Bauern in der bisherigen Form nicht mehr erlaubt ist. Die Auflistung der Empfängernamen und der genauen Beiträge sei im Hinblick auf das Ziel der Transparenz «eine unverhältnismäßige Maßnahme».
 
Zwei in Hessen wohnende Bauern hatten dagegen geklagt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf ihrer Internetseite gemäß einer EU-Verordnung die Namen der Empfänger von Agrarbeihilfen, deren Wohnort und die Höhe des gezahlten Betrages veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte daraufhin bei den höchsten EU-Richtern eine Entscheidung über einen möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz erbeten.
 
Der EU-Gerichtshof entschied (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09), die Veröffentlichung der Daten sei ein Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Dies könne nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde und die Veröffentlichung nicht über «das absolut Notwendige» hinausgehe. Es sei aber nicht ersichtlich, das der Ministerrat und die Kommission vor Erlass der Verordnung eine «ausgewogene Gewichtung» unterschiedlicher Interessen vorgenommen hätten. Die Verordnung in der bisherigen Form überschreite den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
 
Ein Sprecher der EU-Kommission sagte am Dienstag, die Behörde prüfe jetzt, ob das Urteil bedeute, dass überhaupt keine Angaben mehr über die Bezieher von Agrarbeihilfen veröffentlicht werden dürften. «Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und prüfen nun, wie wir darauf reagieren müssen», sagte er. Die Kommission bleibe aber «der Transparenz verpflichtet»: «Wir möchten nach wie vor gerne deutlich machen, was mit dem Geld der Steuerzahler passiert.»
 
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte in einer Pressemitteilung ausdrücklich das Urteil, da er damit seine schon lange vorgetragenen Bedenken zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes bestätigt findet. Der Verband forderte Bund und Länder auf, die deutsche Internetseite für die Veröffentlichung der Direktzahlungen bis zur Änderung des EU-Rechtes abzuschalten und nicht mehr fortzuführen. Es darf keine „Lex Landwirtschaft“, also eine nur für Landwirte personenbezogene Transparenz geben.
 


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