Donnerstag, 24.05.2012
Österreich: Einigung beim Ferkelschutzkorb
Wien - Nach schwierigen Marathonverhandlungen haben das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium doch noch eine gemeinsame Lösung in der Frage der Zuchtsauenhaltung erzielt.
Eine Muttersau mit ihren Ferkeln im Kastenstand.
© Mühlhausen/landpixel
Dies teilten die beiden Ressortchefs Nikolaus Berlakovich und Alois Stöger am Mittwochabend mit. "Wir haben eine Einigung im Sinne einer fortschrittlichen Tierhaltung und der heimischen, bäuerlichen Qualitätsproduktion erreicht. Aus Sicht der Landwirtschaft konnte durchgesetzt werden, dass ein gänzliches Verbot des Ferkelschutzkorbes und somit vollkommen überzogene Forderungen einseitiger Gruppen vom Tisch kommen", berichtete Berlakovich. "Ich habe die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft als Handlungsauftrag verstanden und mich für eine Stärkung des Tierschutzes eingesetzt", betonte Stöger.
Bäuerliche Betriebe haben 20 Jahre Investitionsschutz
Die neue Regelung sieht vor, dass - im Rahmen der durch die
EU vorgeschriebene Umstellung auf die Gruppenhaltung - schon ab
01.01.2013 für die Zuchtsauen im Deckzentrum eine deutliche Reduktion
der Maximalzeit im Ferkelschutzkorb um über ein Drittel umgesetzt wird.
Im Detail wird die Verweilzeit in der Abferkelbucht vor dem Abferkeln
von sieben auf fünf Tage verkürzt und in der Säugezeit bei 28 Tagen
belassen. Im Deckbereich kommt es zu einer Verringerung von 124 auf 10
Tage. In der Summe ergibt das je Trächtigkeit eine Senkung der
maximalen Verweildauer im Kastenstand von 159 auf 43 Tage. Bei
durchschnittlich 2,3 Würfen pro Jahr bedeutet das eine Verringerung auf
rund 99 Tage.
Für bäuerliche Betriebe, die bereits im Glauben an die bisherige
Rechtslage in die Gruppenhaltung investiert haben, gibt es eine
Übergangszeit bis Anfang 2033, das bedeutet einen 20-jährigen
Investitionsschutz.
Änderungen bei der Haltung während des Abferkelns und Säugens
Nachdem es noch keine praxisreifen Systeme für eine Haltung
von Sauen während des Abferkelns und Säugens ohne Fixierung gibt, wurde
eine intensive Forschungsphase vereinbart. Bis Ende 2017 soll die
Forschungstätigkeit Ergebnisse und Lösungen bringen. Dabei ist neben
den Ansprüchen von Sauen und Ferkeln insbesondere auch die
Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. Nach den entsprechenden
Zertifizierungen könnten neue Haltungseinrichtungen ab 2019 zur
Verfügung stehen.
Die beiden zuständigen Ministerien als
Auftraggeber haben über die Eignung geprüfter Systeme zu entscheiden.
Daraufhin soll eine Begutachtung durch die noch an der
Veterinärmedizinischen Universität einzurichtende Fachstelle für
Tierhaltung und Tierschutz erfolgen. Werden aus dieser
Forschungstätigkeit heraus praktikable Lösungen gefunden, die
Verbesserungen für Sauen und Ferkel bringen und gleichzeitig eine
wirtschaftliche Produktion unter EU-Bedingungen erlauben, so sind diese
von den zuständigen Ministern in einer weiteren Veränderung der 1.
Tierhaltungsverordnung umzusetzen.
"Vorerst ändern sich somit im Bereich der
Abferkelbuchten die Anforderungen nicht. Der Ferkelschutzkorb bleibt
weiterhin erlaubt. Das Ergebnis der Forschungsarbeiten ist abzuwarten
und kann nicht vorhergesagt werden. Für den Fall, dass keine Lösungen
gefunden werden, werden aber jedenfalls ab 01.01.2033 die
Mindestflächen von Abferkelbuchten von 4 auf 5,5 m2 angehoben. Weiters
ist vorgesehen, dass die Fixierung der Sauen auf das zum Schutz der
Ferkel erforderliche Mindestmaß reduziert wird. Diesen Zeitraum zu
definieren, wird ein wichtiger Zielbereich der Forschungsarbeiten
sein", erläuterte Berlakovich. "Durch die strengeren Regeln wird der
Tierschutz gestärkt und durch die neu eingerichtete, unabhängige
Fachstelle beziehen wir erstmals auch die Wissenschaft in
Haltungsfragen mit ein. Das ist eine deutliche Professionalisierung und
dient dem Wohl der Tiere", so Stöger.
Ausstieg tausender Zuchtsauenhalter verhindert
"Ein gänzliches Verbot des Ferkelschutzkorbes konnte also verhindert
werden. Dieser Korb bedeutet die Rettung von 500.000 Ferkeln vor dem
Erdrücktwerden durch die Muttersauen, aber auch den Schutz der
Landwirte bei der Arbeit und die Bewahrung von tausenden bäuerlichen
Betrieben. Diese hätten ansonsten aus der Produktion aussteigen müssen,
da es derzeit noch keine praktikablen alternativen Aufstallungssysteme
gibt", stellte Berlakovich fest. Laut einer Umfrage hätten von rund
9.000 österreichischen Zuchtsauenhaltern 3.000 bis 4.000 sofort
aufgehört.
Der
Minister verwies dazu auch auf das Beispiel Schweden, wo nach dem
Verbot des Ferkelschutzkorbes 90% der Betriebe aufgaben und nur riesige
Haltungsformen überlebten. In der Folge sank der schwedische
Selbstversorgungsgrad bei Schweinefleisch von 100% auf circa 70%.
"Mit dieser nunmehr erzielten Lösung haben wir letztlich auch
sichergestellt, dass es auch weiterhin eine ausreichende Versorgung mit
heimischem Qualitätsfleisch geben wird. Ein Aus des Ferkelschutzkorbes
hätte den Ruin der Zuchtsauenhaltung und damit einen massiven Anstieg
der Importe aus anderen Ländern mit oftmals riesigen
Produktionseinheiten bedeutet. Unser Schnitzel muss österreichisch
bleiben", unterstrich der Landwirtschaftsminister und hob gleichzeitig
auch die Verbesserung der Tierschutz-Situation für die Nutztiere
hervor. So werde die Zeitspanne, in der sich die Sauen frei bewegen
können, von rund 205 Tagen auf 265 pro Jahr verlängert.
Dem Wunsch der Konsumenten entsprochen
"Der nun erzielte Kompromiss entspricht genau dem, was
unsere heimischen Konsumenten wollen", so Berlakovich. So hätten bei
einer Ökonsult-Umfrage 90% der Österreicher/-innen betont, sie wollten
wissen, woher ihre Lebensmittel stammen. 93% könnten sich eine
Ernährungsweise ohne Fleisch und Wurst nicht vorstellen. 85% würden
einsehen, dass höhere Tierschutzstandards höhere Fleischpreise
bedeuten. "Tierschutz und Landwirtschaft gehen Hand in Hand", so
Berlakovich.
Klage der Volksanwaltschaft sollte vom Tisch sein
Ausgangspunkt der Verhandlungen war bekanntlich die
Tatsache, dass der Gesundheitsminister Ende September 2010 eine
Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft erhalten hatte. Darin
wurde kritisiert, dass die Haltung von Zuchtsauen in Kastenständen den
Vorgaben des Tierschutzgesetzes widerspreche und daher werde eine
Änderung der 1. Tierhalteverordnung empfohlen. Stöger und Berlakovich
gehen davon aus, dass die von der Volksanwaltschaft angedrohte Klage
durch die nunmehr erzielte Lösung in der Zuchtsauenhaltung vom Tisch
ist. Man habe die Missstandsfeststellung ernst genommen und
weitreichende Verbesserung für die Tiere erreicht, argumentierte der
Gesundheitsminister.
Um die per Handschlag zwischen Stöger und Berlakovich erzielte Einigung
endgültig zu besiegeln, müssen von den beiden Ministern zwei
entsprechende Verordnungen unterschrieben werden. Die eine betrifft die
Einrichtung der Fachstelle für Tierhaltung, sie soll heute in
Begutachtung gehen - mit einer Frist von vier bis sechs Wochen. Danach
sollen diese Verordnung und die Änderungen in der 1.
Tierhalteverordnung mit den neuen Bestimmungen zum Ferkelschutzkorb von
beiden Ressortchefs unterschrieben werden und Anfang 2013 in Kraft
treten.
Unternehmertag: Handeln mit Mut und Augenmaß
aiz
Um ein Kommentar zu schreiben müssen Sie sich einloggen.