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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Schwein » Mast » Ferkelschutzkorb ]
Donnerstag, 24.05.2012
Mast | 22.12.2011 Redaktion agrarheute.com

Österreich: Einigung beim Ferkelschutzkorb

Wien - Nach schwierigen Marathonverhandlungen haben das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium doch noch eine gemeinsame Lösung in der Frage der Zuchtsauenhaltung erzielt.
Eine Muttersau mit ihren Ferkeln im Kastenstand.© Mühlhausen/landpixel
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Eine Muttersau mit ihren Ferkeln im Kastenstand.
© Mühlhausen/landpixel
Dies teilten die beiden Ressortchefs Nikolaus Berlakovich und Alois Stöger am Mittwochabend mit. "Wir haben eine Einigung im Sinne einer fortschrittlichen Tierhaltung und der heimischen, bäuerlichen Qualitätsproduktion erreicht. Aus Sicht der Landwirtschaft konnte durchgesetzt werden, dass ein gänzliches Verbot des Ferkelschutzkorbes und somit vollkommen überzogene Forderungen einseitiger Gruppen vom Tisch kommen", berichtete Berlakovich. "Ich habe die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft als Handlungsauftrag verstanden und mich für eine Stärkung des Tierschutzes eingesetzt", betonte Stöger.

Bäuerliche Betriebe haben 20 Jahre Investitionsschutz

Die neue Regelung sieht vor, dass - im Rahmen der durch die EU vorgeschriebene Umstellung auf die Gruppenhaltung - schon ab 01.01.2013 für die Zuchtsauen im Deckzentrum eine deutliche Reduktion der Maximalzeit im Ferkelschutzkorb um über ein Drittel umgesetzt wird. Im Detail wird die Verweilzeit in der Abferkelbucht vor dem Abferkeln von sieben auf fünf Tage verkürzt und in der Säugezeit bei 28 Tagen belassen. Im Deckbereich kommt es zu einer Verringerung von 124 auf 10 Tage. In der Summe ergibt das je Trächtigkeit eine Senkung der maximalen Verweildauer im Kastenstand von 159 auf 43 Tage. Bei durchschnittlich 2,3 Würfen pro Jahr bedeutet das eine Verringerung auf rund 99 Tage. Für bäuerliche Betriebe, die bereits im Glauben an die bisherige Rechtslage in die Gruppenhaltung investiert haben, gibt es eine Übergangszeit bis Anfang 2033, das bedeutet einen 20-jährigen Investitionsschutz.
 

Änderungen bei der Haltung während des Abferkelns und Säugens

Nachdem es noch keine praxisreifen Systeme für eine Haltung von Sauen während des Abferkelns und Säugens ohne Fixierung gibt, wurde eine intensive Forschungsphase vereinbart. Bis Ende 2017 soll die Forschungstätigkeit Ergebnisse und Lösungen bringen. Dabei ist neben den Ansprüchen von Sauen und Ferkeln insbesondere auch die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. Nach den entsprechenden Zertifizierungen könnten neue Haltungseinrichtungen ab 2019 zur Verfügung stehen.
 
Die beiden zuständigen Ministerien als Auftraggeber haben über die Eignung geprüfter Systeme zu entscheiden. Daraufhin soll eine Begutachtung durch die noch an der Veterinärmedizinischen Universität einzurichtende Fachstelle für Tierhaltung und Tierschutz erfolgen. Werden aus dieser Forschungstätigkeit heraus praktikable Lösungen gefunden, die Verbesserungen für Sauen und Ferkel bringen und gleichzeitig eine wirtschaftliche Produktion unter EU-Bedingungen erlauben, so sind diese von den zuständigen Ministern in einer weiteren Veränderung der 1. Tierhaltungsverordnung umzusetzen.
 
"Vorerst ändern sich somit im Bereich der Abferkelbuchten die Anforderungen nicht. Der Ferkelschutzkorb bleibt weiterhin erlaubt. Das Ergebnis der Forschungsarbeiten ist abzuwarten und kann nicht vorhergesagt werden. Für den Fall, dass keine Lösungen gefunden werden, werden aber jedenfalls ab 01.01.2033 die Mindestflächen von Abferkelbuchten von 4 auf 5,5 m2 angehoben. Weiters ist vorgesehen, dass die Fixierung der Sauen auf das zum Schutz der Ferkel erforderliche Mindestmaß reduziert wird. Diesen Zeitraum zu definieren, wird ein wichtiger Zielbereich der Forschungsarbeiten sein", erläuterte Berlakovich. "Durch die strengeren Regeln wird der Tierschutz gestärkt und durch die neu eingerichtete, unabhängige Fachstelle beziehen wir erstmals auch die Wissenschaft in Haltungsfragen mit ein. Das ist eine deutliche Professionalisierung und dient dem Wohl der Tiere", so Stöger.
 

Ausstieg tausender Zuchtsauenhalter verhindert

"Ein gänzliches Verbot des Ferkelschutzkorbes konnte also verhindert werden. Dieser Korb bedeutet die Rettung von 500.000 Ferkeln vor dem Erdrücktwerden durch die Muttersauen, aber auch den Schutz der Landwirte bei der Arbeit und die Bewahrung von tausenden bäuerlichen Betrieben. Diese hätten ansonsten aus der Produktion aussteigen müssen, da es derzeit noch keine praktikablen alternativen Aufstallungssysteme gibt", stellte Berlakovich fest. Laut einer Umfrage hätten von rund 9.000 österreichischen Zuchtsauenhaltern 3.000 bis 4.000 sofort aufgehört.
 
Der Minister verwies dazu auch auf das Beispiel Schweden, wo nach dem Verbot des Ferkelschutzkorbes 90% der Betriebe aufgaben und nur riesige Haltungsformen überlebten. In der Folge sank der schwedische Selbstversorgungsgrad bei Schweinefleisch von 100% auf circa 70%. "Mit dieser nunmehr erzielten Lösung haben wir letztlich auch sichergestellt, dass es auch weiterhin eine ausreichende Versorgung mit heimischem Qualitätsfleisch geben wird. Ein Aus des Ferkelschutzkorbes hätte den Ruin der Zuchtsauenhaltung und damit einen massiven Anstieg der Importe aus anderen Ländern mit oftmals riesigen Produktionseinheiten bedeutet. Unser Schnitzel muss österreichisch bleiben", unterstrich der Landwirtschaftsminister und hob gleichzeitig auch die Verbesserung der Tierschutz-Situation für die Nutztiere hervor. So werde die Zeitspanne, in der sich die Sauen frei bewegen können, von rund 205 Tagen auf 265 pro Jahr verlängert.
 

Dem Wunsch der Konsumenten entsprochen

"Der nun erzielte Kompromiss entspricht genau dem, was unsere heimischen Konsumenten wollen", so Berlakovich. So hätten bei einer Ökonsult-Umfrage 90% der Österreicher/-innen betont, sie wollten wissen, woher ihre Lebensmittel stammen. 93% könnten sich eine Ernährungsweise ohne Fleisch und Wurst nicht vorstellen. 85% würden einsehen, dass höhere Tierschutzstandards höhere Fleischpreise bedeuten. "Tierschutz und Landwirtschaft gehen Hand in Hand", so Berlakovich.
 

Klage der Volksanwaltschaft sollte vom Tisch sein

Ausgangspunkt der Verhandlungen war bekanntlich die Tatsache, dass der Gesundheitsminister Ende September 2010 eine Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft erhalten hatte. Darin wurde kritisiert, dass die Haltung von Zuchtsauen in Kastenständen den Vorgaben des Tierschutzgesetzes widerspreche und daher werde eine Änderung der 1. Tierhalteverordnung empfohlen. Stöger und Berlakovich gehen davon aus, dass die von der Volksanwaltschaft angedrohte Klage durch die nunmehr erzielte Lösung in der Zuchtsauenhaltung vom Tisch ist. Man habe die Missstandsfeststellung ernst genommen und weitreichende Verbesserung für die Tiere erreicht, argumentierte der Gesundheitsminister. Um die per Handschlag zwischen Stöger und Berlakovich erzielte Einigung endgültig zu besiegeln, müssen von den beiden Ministern zwei entsprechende Verordnungen unterschrieben werden. Die eine betrifft die Einrichtung der Fachstelle für Tierhaltung, sie soll heute in Begutachtung gehen - mit einer Frist von vier bis sechs Wochen. Danach sollen diese Verordnung und die Änderungen in der 1. Tierhalteverordnung mit den neuen Bestimmungen zum Ferkelschutzkorb von beiden Ressortchefs unterschrieben werden und Anfang 2013 in Kraft treten.
 

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aiz
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Keywords Alpenrepublik | Einigung | Ferkel | Ferkelschutzkorb | Kastenstand | Muttersau | Schwein | Tierschutz | Österreich
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