Der Opposition im Bundestag geht der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes im Hinblick auf Naturschutzziele nicht weit genug. Das ist bei der Ersten Lesung des Änderungsgesetzes in Berlin deutlich geworden. Petra Crone von der SPD beklagte, sobald Belange des Naturschutzes angesprochen würden, ende die Kooperation mit den Regierungsfraktionen. Das Waldgesetz müsse den geänderten Zeiten angepasst werden. Es mangele an alten Wäldern, an Alt- und Totholz. Beim Artenrückgang sei keine Trendwende zu verzeichnen. Gebraucht würden Naturschutz-Mindeststandards für die gesamte Waldfläche, betonte Crone. Die SPD-Fraktion wolle die „gute fachliche Praxis“ im Bundeswaldgesetz verankern. Die bündnisgrüne Cornelia Behm sprach von einer „Mininovelle“ und verlangte ebenfalls Mindestanforderungen. Sie widersprach der Ansicht, die Waldbesitzer handelten eigenverantwortlich und agierten im Sinne der Nachhaltigkeit. Die Wirklichkeit sehe anders aus, so die Bündnisgrüne. Gerade auch in Ostdeutschland gebe es zunehmend eine neue Klasse der Waldbesitzer, die einzig und allein gewinnorientiert sei.
Auch die Agrarsprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Dr. Kirsten Tackmann, plädierte für genauere Vorgaben für die Forstwirtschaft. Die sogenannte ordnungsgemäße Forstwirtschaft sei so zu formulieren, dass naturnahe Wälder erreicht würden. Als Stichworte nannte Tackmann unter anderem die Wahl standortgerechter, heimischer Baumarten, ein kahlschlagfreies Wirtschaften sowie den Verzicht auf transgene Pflanzen. Nach Ansicht des Naturschutzbundes (NABU) hinkt das geltende Bundeswaldgesetz der waldpolitischen Debatte rund zwei Jahrzehnte hinterher. Er forderte die Einführung ökologischer Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung mit einem grundsätzlichen Verbot von Kahlschlägen sowie klaren Zielen für den Waldnaturschutz und das Wildtiermanagement.
Rund 1,2 Millionen Beschäftigte
Einig sind sich alle fünf Bundestagsfraktionen über die drei wesentlichen Änderungen, die der Gesetzentwurf des Bundesrates enthält. Dazu gehört die Neuabgrenzung des Waldbegriffs, wonach künftig weder Kurzumtriebsplantagen noch Agroforstflächen als „Wald“ gelten. Ferner soll der Aufgabenkatalog der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen so erweitert werden, dass sie auch die Vermarktung des Holzes ihrer Mitglieder übernehmen dürfen. Außerdem ist eine Lockerung der Verkehrssicherungspflicht für die Waldbesitzer vorgesehen. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen erläuterte im Bundestag, dass die bisherige starke Beschränkung der Aufgaben forstwirtschaftlicher Vereinigungen dazu führe, dass sie nicht mehr den heutigen Erfordernissen des Holzmarktes entsprechen würden. Zur Neudefinition des Begriffs „Wald“ stellte sie klar, dass historische Wirtschaftsformen wie der Niederwald oder Mittelwald natürlich weiterhin Wald blieben. Schließlich wies Grotelüschen darauf hin, das mit dem Passus, wonach der Waldbesitzer für waldtypische Gefahren, wie es zum Beispiel das Totholz darstelle, nicht hafte, die geltende Rechtsprechung in das Gesetz übernommen werde. FDP-Agrarsprecherin Dr. Christel Happach-Kasan, hob die wirtschaftliche Bedeutung der Forst- und Holzwirtschaft für die ländlichen Räume hervor. Das Cluster Forst & Holz zähle 1,2 Millionen Beschäftigte und erwirtschafte einen Umsatz von 170 Mrd Euro. Holz sei der wichtigste heimische nachwachsende Rohstoff, gab die Liberale zu bedenken. Vor fünf Jahren seien 60 % des nachwachsenden Holzes genutzt worden; heute seien es 90 %. Der CDU-Abgeordnete Alois Gerig erklärte, angesichts der sehr vielfältigen Waldstrukturen in Deutschland sollte die „gute fachliche Praxis“ wie bisher von den Ländern geregelt werden. Die nachhaltige Wirtschaftsweise sei ohnehin bereits festgeschrieben.