Donnerstag, 24.05.2012
MON 810: Frankreich hebt Verbot auf
Paris - Frankreich hat sein Genmais-Verbot annuliert. Das Verbot für den Anbau von MON 810 stammte aus dem Jahr 2008. Hintergrund für den Schwenk war ein Urteil des EuGH.
MON 810 ist in der EU grundsätzlich als Futtermittel zugelassen.
© Kurt Bouda/aboutpixel.de
Nur wenige Wochen nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Frankreich ein Verbot für Genmais aufgehoben. Der EuGH hatte Anfang September befunden, dass Paris erst "ein erhebliches Risiko" für Mensch, Tier oder Umwelt beweisen müsse, um den in der EU grundsätzlich als Futtermittel erlaubten Genmais MON 810 des US-Konzerns Monsanto im eigenen Land aus dem Verkehr zu ziehen. Der Staatsrat - das höchste französische Verwaltungsgericht - annullierte am Montag das Verbot.
Hintergrund
Frankreich hatte 2007 die Verwendung des Saatguts
ausgesetzt und 2008 den Anbau ganz verboten. Agrarminister Bruno Le
Maire kündigte nach dem Urteil Widerstand an. Die Regierung werde mit
Blick auf bestehende Unsicherheiten rund um das Saatgut jede Möglichkeit
prüfen, um den betreffenden Genmais nicht in Frankreich anzubauen.
Monsanto hatte zusammen mit anderen Saatgutherstellern Klage gegen
das Verbot in Frankreich erhoben. Zu klären galt, ob Paris dieses hätte
erlassen dürfen. Das Land begründete sein Verbot mit der Schutzklausel der Richtline
2001/18/EG. Diese ist veraltet, weshalb der EuGH die Verordnung
1829/2003 als einzig gültige Grundlage für nationale GVO-Verbote
ansieht. Das französische Gericht bat die höchsten
EU-Richter in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung der europäischen
Rechtsvorschriften. Die Entscheidung, ob das Verbot zulässig sei,
mussten aber französische Gerichte fällen.
Der Anbau von Genmais
MON 810 des US-Konzerns Monsanto ist in der EU grundsätzlich als Futtermittel erlaubt. Bei Umweltschützern ist er aber umstritten. Auch in Deutschland ist der Anbau von MON 810 verboten.
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dpa/pd
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