Donnerstag, 24.05.2012
Futtermittel-Hersteller unterliegen künftig Zulassungspflicht
Berlin - Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) bringt drei weitere Maßnahmen des "Aktionsplans Verbaucherschutz in der Futtermittelkette" auf den Weg.
In Deutschland überwachen mehr als 400 kommunale Behörden die Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts.
© landpixel.de
Zehn Wochen nach der Sonderkonferenz der Agrar- und Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern zu Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal hat Bundesverbraucherschutzministerin Ilse
Aigner eine positive Bilanz gezogen und drei weitere Maßnahmen des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" auf den Weg gebracht.
Nach dem entsprechenden Verordnungsentwurf sollen künftig Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht nach strengen Kriterien unterworfen werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die Futterfette produzieren, ihre Produktionsströme klar voneinander trennen. Fette und Öle, die für die Herstellung von Futtermitteln, Lebensmitteln oder Arzneimitteln bestimmt sind, dürfen nicht in derselben Anlage hergestellt werden wie Fette, die in der industriellen Produktion, zum Beispiel bei der Papierherstellung, eingesetzt werden.
Trennung der Produktionsströme
Die neue Verordnung mindert das Risiko, dass Rohstoffe für
unterschiedliche Verwendungszwecke unbeabsichtigt miteinander vermischt
werden können. "Die Trennung der Produktionsströme ist ein weiterer
wichtiger Baustein des Aktionsplans. Wir setzen alle geplanten Maßnahmen
mit Hochdruck um und erhöhen so die Sicherheit der Futtermittelkette",
erklärte Bundesverbraucherschutzministerin
Aigner im Vorfeld der
Frühjahrs-Agrarministerkonferenz, die am Mittwoch in Jena beginnt.
Auflagen für Eigenkontrollen erhöht
Als weitere Sicherheitsmaßnahme wurden nun die Auflagen für
Eigenkontrollen der Mischfuttermittelhersteller durch rechtsverbindliche
Vorgaben präzisiert. Die Betriebe sind demnach verpflichtet, Zutaten
vor der Verwendung auf ihre Reinheit und Sicherheit zu untersuchen.
Dabei wird unter anderem auf Dioxin, Furane oder dioxinähnliche Stoffe
getestet. Erst wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen, darf mit der
Herstellung des Mischfuttermittels begonnen werden. Die Untersuchungen
erfolgen in Risikokategorien, die besonders kritische Stoffe stärker
unter die Lupe nehmen. Fettsäuren müssen beispielsweise vor der
Verwendung ausnahmslos, das heißt zu 100 Prozent, überprüft werden.
Gleiches gilt für Einzelfuttermittel, die nicht in der nationalen
Positivliste aufgeführt sind. Sie unterliegen ebenfalls einer
vollständigen Untersuchungspflicht ohne jede Ausnahme. Stoffe, bei denen
das Risiko einer Kontamination geringer ausfällt (zum Beispiel reine
Pflanzenöle aus Ölmühlen oder Fischerzeugnisse) müssen je nach
Risikoklasse jeweils zu 50 Prozent beziehungsweise zu 20 Prozent untersucht werden.
Verstöße gegen die Kontrollpflichten vor der Einmischung der Zutaten in
das Mischfuttermittel werden nach Inkrafttreten der neuen Verordnung
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Weitere Schritte folgen
In ihrem "Aktionsplan" hatte
Aigner als Konsequenz aus dem
Dioxin-Skandal umfangreiche Maßnahmen vorgestellt. Mehr als die Hälfte
dieser Maßnahmen, die auf Seiten des Bundes geplant sind, sind durch den
Gesetz- und Verordnungsgeber bereits in der Umsetzung. Weitere Schritte
folgen: So soll es künftig ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichem Lagebericht geben, das alle Daten in einem bundesweiten Pool einspeist und auswertet.
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