Donnerstag, 24.05.2012
Bundesrat winkt Dioxin-Aktionsplan durch
Berlin - In Deutschland gelten künftig strengere Anforderungen an Dioxinkontrollen.
Wo liegen die Preise für Futtermittel? Darüber informiert der neue Faktendienst der AMI.
© Mühlhausen/landpixel.de
Der Bundesrat stimmte am
vergangenen Freitag einer Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzes (LFGB) zu, mit der zentrale Punkte des
Dioxin-Aktionsplans umgesetzt werden. Auf diesen hatten sich Bundeslandwirtschaftsministerin
Ilse
Aigner und Vertreter
aus den Regionen im Zuge des jüngsten Futtermittelskandals
im Winter geeinigt.
Mit der Gesetzesänderung
wird eine Meldepicht für Labore eingeführt, die bedenkliche
Dioxinwerte in Proben feststellen. Die Ergebnisse der
Eigenkontrollen sollen in das staatliche Dioxin-Monitoring
eingehen, aber nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Zudem wird im LFGB ein Dioxin-Frühwarnsystem verankert.
Zu den neu erlassenen Bestimmungen gehören auch
eine Zulassungspicht für Futtermittelbetriebe sowie eine
Aufwertung der in Deutschland bestehenden Futtermittel-
Positivliste.
BVL kann aktiv werden
Künftig können laut der Gesetzesänderung Warnmeldungen
auch durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) herausgegeben werden, wenn in besonders
gelagerten Fällen keine konkrete Zuständigkeit von Landesbehörden
vorliegt. Zudem sind künftig Bußgelder fällig,
wenn Lebensmittelunternehmen bedenkliche Produkte zwar
durch einen sogenannten stillen Rückruf aus dem Markt nehmen,
eine effektive Unterrichtung der Verbraucher jedoch unterlassen.
Aigner erwartet nun, dass die Überwachungsbehörden
künftig schnell und zielgerichtet eingreifen können. Die Lebensmittelkette
werde damit sicherer und das Netz der Kontrollen
engmaschiger, erklärte die CSU-Politikerin am Freitag. Jetzt
liege es an den Unternehmen und den Ländern, den neuen
Rechtsrahmen mit intensiven Kontrollen auszufüllen und damit
einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
in Deutschland zu leisten.
DVT: Unvollständig und überzogen
Hingegen ist die LFGB-Änderung nach Einschätzung des Deutschen
Verbands Tiernahrung (DVT) keine geeignete Reaktion auf
die Dioxin-Ereignisse vom Jahresbeginn. Der Verband zweifelt
am Sinn einer generellen, undifferenzierten Meldeverpichtung
für Labore und der massenhaften Übermittlung von Untersuchungsergebnissen
an die Behörden. Beides schaffe zusätzliche
Bürokratie, ohne die Futtermittelsicherheit oder die Reaktionsschnelligkeit
im Krisenfall zu verbessern.
Die wirkliche Belastungssituation
bei Futtermitteln sei sehr viel geringer und damit
besser, als die gesammelten Untersuchungsergebnisse dies vermeintlich
auswiesen. Der DVT vermisst an der Gesetzesänderung ein verstärktes Bemühen um eine verbesserte Koordination der
Krisenbewältigung von Bund und Ländern.
Auch die aktuellen
Vorfälle um Enterohämorrhagische Escherichia-coli-(EHEC)-
Bakterien zeigten, dass selbst bei besten Absichten die föderale
Vielstimmigkeit das Krisenmanagement erschwere. Gemessen an
diesen Ereignissen spricht der Verband von überzogenen Reaktionen
bei den jetzt gewählten gesetzlichen Maßnahmen. Die Wirtschaft
habe selbst bereits wirksame Maßnahmen zur Vermeidung
zukünftiger Kontaminationsfälle umgesetzt. Der Verband verweist
dazu unter anderem auf Anforderungen zur Trennung von
Produktströmen und zum Dioxin-Monitoring für Futterfette
und -öle.
AgE
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