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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Politik » Politik EU » GAP-Ciolos ]
Donnerstag, 24.05.2012
Politik EU | 13.10.2011 Redaktion agrarheute.com

Neustart für die Agrarpolitik: Das kommt auf Sie zu

Brüssel - Greening, aktiver Landwirt, Kappung der Direktzahlungen - Themen, über die vorab viel diskutiert wurde. Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Agrarkommissar Ciolos hat heute die Kommissionsvorschläge präsentiert.
Die Grundstruktur der GAP mit erster und zweiter Säule bleibt. Landwirte in Deutschland erhalten künftig allerdings weniger Direktzahlungen. Hintergrund ist die von der EU-Kommission angedachte, begrenzten Angleichung vor allem für osteuropäische Staaten.
 
Allerdings fällt die Kürzung weniger stark aus, als zwischenzeitlich befürchtet: Bis 2019 beträgt sie schrittweise rund vier Prozent. "Der Landwirt wird bei seiner Flächenprämie nicht viel mitbekommen", sagte Dr. Martin Scheele, Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU-Kommission, heute bei der Präsentation der Kommissionsvorschläge in München.

Direktzahlungen

Kappung und Progression
Ab 150.000 Euro sollen Direktzahlungen künftig stufenweise gekürzt werden (nur Grundprämie, ohne Greeningprämie). Im einzelnen sieht dies folgendermaßen aus:
  • 150.000 bis 200.000 Euro: 20 Prozent
  • 200.000 bis 250.000 Euro: 40 Prozent
  • 250.000 bis 300.000 Euro: 70 Prozent
  • ab 300.000 Euro: 100 Prozent
Die Kosten für Lohnarbeitskräfte können gegengerechnet werden.
Die Direktzahlungen sollen sich künftig aus folgenden Komponenten speisen:
 
Greening
30 Prozent der Direktzahlungen will die Kommission an Greening-Maßnahmen binden.
Drei Pflichtmaßnahmen sind dabei vorgesehen:
  • Grünlanderhaltungsgebot
  • mindestens sieben Prozent ökologische Vorrangfläche auf Ackerflächen eines Betriebes
  • Fruchtartendiversifikation: mindestens drei Kulturen auf Ackerflächen mit mindestens fünf Prozent und maximal 70 Prozent Anteil (jährlich)
 
Ökobetriebe sollen Greening per se erfüllen.
 
Grundprämie
Neuzuteilung der Zahlungsansprüche an den Bewirtschafter zur Mehrfachantragstellung im Mai 2014, die als Wert nur die Grundprämie - nicht die Greeningprämie - umfassen.
 
Aktiver Landwirt
Alle Betriebe, die 5.000 Euro oder mehr Direktzahlungen erhalten (ca. 180.000 Betriebe in Deutschland), müssen - beispielsweise durch Einkommenssteuerbescheide - nachweisen, dass sie mindestens fünf Prozent ihrer Gesamteinkünfte aus landwirtschaftlicher Tätigkeit erzielen.
"Das zielt nicht auf Nebenerwerbslandwirte", so Scheele. Ziel seien große Unternehmen wie Fluggesellschaften oder Golfclubs, die durch den Bezug von Direktzahlungen immer wieder für die Landwirtschaft Image schädigende Schlagzeilen produzierten.
 
Kleinerzeugerregelung
Die Kommission sieht ein vereinfachtes Antragsverfahren für eine Pauschalzahlung zwischen 500 bis 1.000 Euro pro Jahr vor. Gleichzeitig werden diese Betriebe von Greening und Cross Compliance befreit.
In Deutschland könnten diese Regelung für Betriebe mit drei bis vier Hektar in Frage kommen, nach Bundesschätzungen erhielten sie pauschal 900 bis 1.000 Euro/Jahr. Bis zu fünf Prozent der Direktzahlungen der Mitgliedsstaaten, bzw. der Region können für diese Regelung verwendet werden.
Betriebe müssen sich 2014 entscheiden, ob sie diese Regelung nutzen.

Junglandwirteregelung
Zwei Drittel der Landwirte in Europa sind älter als 55 Jahre. Um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und jüngere Menschen zu ermutigen, im Agrarsektor tätig zu werden, schlägt die Kommission vor, ein neues Instrument zur Niederlassungsförderung zu erreichten. Es soll Landwirten von unter 40 Jahren in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit zur Verfügung stehen.
In Deutschland erhielten dem Vorschlag nach Junglandwirte für die ersten 25 oder 46 Hektar (noch offen) einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent der Grundprämie. Die Maßnahme darf maximal zwei Prozent der Direktzahlungen des Mitgliedsstaates, bzw. der Region betragen.
 
Cross Compliance
Einige Punkte entfallen, die Wasserrahmenrichtlinie und EU-Pflanzenschutzbestimmungen sollen jedoch neu hinzugenommen werden. In Mitgliedsstaaten, die bisher bei Kontrollen unauffällig waren, kann die Kontrollrate auf 2,5 Prozent halbiert werden.
 
Zuckermarktordnung
Die Kommission schlägt vor, die Zuckerquote bereits 2015 auslaufen zu lassen und somit nicht zu verlängern.

Zweite Säule

Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete
Die EU-Kommission will bei den Verordnungsentwürfen acht biophysikalische Kriterien zur Neuabgrenzung vorgeben.
Ergänzend sollen Mitgliedsstaaten Kleingebiete definieren können, in denen die Landwirtschaft beispielsweise für den Tourismus oder gegen eine weitere Landflucht sehr große Bedeutung hat (bis zu fünf Prozent der Direktzahlungen des Mitgliedsstaates/Region).
Wahlweise sind (in begrenztem Umfang) gekoppelte Direktzahlungen für Gebiete mit schwierigen Produktionsbedingungen oder Produktionsbereichen möglich. Bis zu fünf Prozent der Direktzahlungen des Mitgliedsstaates, bzw. der Region dürfen dafür verwendet werden.
 
Simulationsergebnisse mit den neuen, acht biophysikalischen Kriterien, ergaben in Deutschland teils absurde Ergebnisse: Während weite Gebiete mit sehr schlechten natürlichen Produktionsbedingungen - zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern - die Ausgleichszulage verlören, würden Gunstgebiete an der Ostseeküste plötzlich als benachteiligt eingestuft.
 
 
Ausgleichszulage: EU-Länder fordern mehr Informationen (agrarheute.com, 8. Juli 2011)
 
Berggebiete bleiben benachteiligte Gebiete.
 
Risiko- und Krisenmanagement
Die Kommission schlägt vor, Sicherheitsnetze (private Lagerhaltung und öffentliche Intervention) für die krisenanfälligsten Sektoren effizienter zu gestalten, ihre Reaktionsfähigkeit zu verbessern und Versicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit zu fördern. Außerdem schlägt die Kommission staatlich unterstützte Versicherungssysteme für Mehrgefahrenversicherungen, Ernteversicherungen, etc. vor.
 
Geförderte Beschäftigung im ländlichen Raum
Die Kommission will die Wirtschaftsfähigkeit im ländlichen Raum stimulieren und Initiativen zur lokalen Entwicklung anregen. Beispielsweise wird - um Projekte von Kleinstunternehmen zu unterstützen - ein "Starter-Kit" mit einer Finanzierung von bis zu 70.000 Euro über fünf Jahre geschaffen. Die lokalen Aktionsgruppen von LEADER werden verstärkt.

Investitionen in Forschung und Innovation
Die Kommission will die Mittel für Agrarforschung und - innovation verdoppeln und dafür sorgen, dass die Forschungsergebnisse über eine neue Innovationspartnerschaft in die Praxis übertragen werden. Aus diesen Mitteln können die
  • Weitergabe von Know-How,
  • Beratungsdienste für Landwirte sowie
  • einschlägige Forschungsprojekte für die Landwirte
gefördert werden.

  • Pocast: 'Ciolos hat Knackpunkte sehr versteckt präsentiert'
    Hören Sie hier ein Interview mit dem Bauernverbandspräsident Gerd Sonnleitner zu den Kommissionsvorschlägen über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik. mehr...
Ein weiteres Interview mit Bauernpräsident Gerd Sonnleitner finden Sie ab Freitag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt. 
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Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion DLZ EU-Agrarpolitik Der Prämienstreicher
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