München - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat fünf führende Photovoltaikmodul-Hersteller wegen unlauterer Garantieversprechen abgemahnt.
Weil die Schräglast und die Schneeanhäufung nicht genügend beachtet wurden, brachen diese Laminate.
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Die Produkt- und Leistungsgarantien von 30 Modulherstellern aus Europa, Asien und den USA nahm die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) in diesem Frühjahr unter die Lupe. "Wenig sonnig sind die Aussichten für Anlagenbesitzer, die ihre Garantieansprüche im Fall der Fälle in der Praxis durchsetzen wollen", zieht NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller von Schatten Bilanz. Dabei bezieht er sich insbesondere auf die Garantieerklärungen von Bosch Solar Energy, Mitsubishi Electric Europe, Solarworld, Trina Solar und Yingli Green Energy. Diese Unternehmen mahnte die VZ NRW Mitte Mai ab.
17 Klauseln fand die Verbraucherzentrale, die gegen das AGB-Recht und das Wettbewerbsrecht verstoßen. Die meisten davon machte Holger Schneidewindt, Jurist bei der Verbraucherzentrale in Düsseldorf, als branchenüblich aus.
Drei der Verstöße erachtet der Projektleiter als besonders schwerwiegend. An vorderster Stelle steht die Kostenfrage. So ist es unter den Modulherstellern Usus, sämtliche Abwicklungskosten im Garantiefall auf den Verbraucher abzuwälzen. Die Verbraucherzentrale fordert hingegen "eine ausgewogene Kosten- und Lastenverteilung".
Ausschlussklauseln und Fristen sind Kritikpunkte
Ebenso rechtswidrig sind Ausschlussklauseln. "Die Hersteller räumen sich teilweise ein exklusives Ermessen ein, ob ein Fehler vorliegt oder nicht", erläutert Schneidewindt. "Das ist fern unserer Rechtsordnung." Darüber hinaus kritisiert er unspezifische Formulierungen in den Garantien. Der dritte große Kritikpunkt sind die Fristen, die die Hersteller setzen. Die VZ unterscheidet zwischen Meldefristen, innerhalb derer ein Schaden angezeigt werden muss, und Klagefristen, also Fristen, innerhalb derer eine Klage einzureichen ist. Die Fristen seien häufig viel zu kurz, betont der Jurist.
Hersteller zu Unterlassungserklärungen aufgefordert
Als Konsequenz ihrer Prüfung forderte die Verbraucherzentrale NRW die fünf Modulhersteller auf, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Damit erklären die Unternehmen, dass sie die beanstandeten Klauseln in neuen Verträgen nicht mehr verwenden und sich bei Altverträgen nicht mehr darauf berufen.
Mit dem Stand Ende Juni ist Schneidewindt zufrieden. Solarworld und Bosch Solar Energy haben unterschrieben. Mitsubishi hat eine unterzeichnete Unterlassungserklärung geschickt, allerdings die Kostenklausel ausgespart. Der Vorgang ist damit noch nicht abgeschlossen, ebenso wie die Rücksendungen von Trina und Yingli noch geprüft werden.
Die anderen Modulhersteller können sich derweil nicht in Sicherheit wiegen. "Wir behalten uns vor, noch weitere Hersteller abzumahnen", sagt Schneidewindt. Verbrauchern rät er, bei ihrer Kaufentscheidung zu berücksichtigen, wie verbraucherfreundlich die Garantiebedingungen ausgestaltet sind und wie sicher die Garantieabwicklung in der Zukunft ist.