Düsseldorf - Mit Geflügelpest infizierte Tiere sind aus NRW auch nach Baden-Württemberg gelangt. Maßnahmen wurden bereits eingeleitet, für Menschen besteht jedoch keine Gesundheitsgefahr.
Reinigung eines Hähnchenmaststalls nach dem Ausstallen der Hähnchen mit dem Hochdruckreiniger.
© Mühlhausen/landpixel
Nachdem die baden-württembergische Tierseuchenüberwachung davon Kenntnis erlangt hat, dass mit Geflügelpest infiziertes Geflügel aus Nordrhein-Westfalen möglicherweise nach Baden-Württemberg gelangt sein könnte, wurden 18 sogenannte direkte Kontaktbetriebe im Land untersucht. Diese hatten in jüngerer Zeit Geflügel aus den Landkreisen Gütersloh und Paderborn in Nordrhein-Westfalen bezogen. Wie das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium mitteilt, bestätigte sich in einem Fall in Südbaden der Verdacht; bei einer Jungente wurde der gering pathogene Erreger der Geflügelpest vom Subtyp "H7" nachgewiesen. Für vier Betriebe laufen die labordiagnostischen Untersuchungen noch.
Gering pathogen bedeutet, dass diese Viren für Nutzgeflügel in der Regel nur gering ansteckend sind. Für den Menschen besteht bei Verzehr des Fleisches oder der Eier keine Gefahr.
Die vorgegebenen Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung ergeben sich aus
dem EU-Recht. Dazu gehört, dass der Betrieb gesperrt und der
Gesamtbestand des in Südbaden ansässigen Betriebes getötet wird.
Darüber hinaus wurde in einem Umkreis von einem Kilometer Radius um den
betroffenen Betrieb ein Sperrgebiet eingerichtet. Innerhalb dieses
Gebietes befinden sich keine weiteren Geflügelhaltungen. Zur Vorsicht
dürfen jedoch bis zum Abschluss der Maßnahmen keine lebenden Vögel von
hier verbracht werden.
Weitere Nachforschungen zu möglichen
Verschleppungswegen werden zur Zeit durchgeführt. Es liegen bislang
keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Krankheit verschleppt wurde.
Nach Abschluss von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in dem
geräumten Bestand wird das Sperrgebiet aufgehoben. Die Entschädigung der
Tierbesitzer ist im Tierseuchengesetz geregelt und wird über das
Veterinäramt und die Tierseuchenkasse abgewickelt.
Alle Geflügelhalter, die insbesondere in den letzten vier bis sechs
Wochen Geflügel aus den Landkreisen Gütersloh und Paderborn in
Nordrhein-Westfalen oder aus einer unbekannten Herkunft oder Markt
zugekauft haben, sollten verstärkt auf den Gesundheitszustand und die
Leistungsfähigkeit ihrer Tiere achten.
"Wer bei seinem Geflügel einen
deutlichen Rückgang der Legeleistung, Anzeichen einer ansteckenden
Erkrankung, wie beispielsweise verminderte Futter- und Wasseraufnahme
der Tiere, Atembeschwerden mit Augen- und Nasenausfluss oder sogar
vermehrt Todesfälle beobachtet, wird dringend gebeten, sich mit seinem
Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen",
sagte eine Ministeriumssprecherin am heutigen Mittwoch in
Stuttgart.
Darüber hinaus seien generell gewisse Hygienemaßnahmen
einzuhalten, um die Einschleppung von Krankheitserregern in die
Geflügelbestände zu verhindern. Geflügelhalter sollten grundsätzlich
darauf achten, kein Geflügel mit unbekanntem Gesundheitszustand zu
erwerben und bei Hühnern und Puten auf die gültige Impfung gegen die
Newcastle-Krankheit zu achten.
Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern,
Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln weist das Ministerium auf
die gesetzliche Pflicht zur Meldung der Art der gehaltenen Tiere und
deren Haltungsform hin. Sofern noch nicht geschehen, sollten Halter ihre
Bestände den örtlichen Veterinärämtern melden.
Die Krankheitserscheinungen bei der Geflügelpest können sehr milde
verlaufen. Die Tiere, insbesondere Hühner oder Puten, haben häufig ein
gesträubtes Federkleid, Fieber und verweigern Futter und Wasser. Manche
zeigen Schnupfen mit Atemnot, Niesen und haben Ausfluss aus Augen und
Schnabel. Es kann auch zu Durchfällen kommen. Die Legeleistung kann
verringert sein oder ganz aussetzen, die noch gelegten Eier haben dünne
verformte Eischalen oder die Kalkschale fehlt völlig (sogenannte
"Windeier").
Es kann bei den Tieren jedoch auch zu vermehrten,
plötzlichen Todesfällen kommen. Wassergeflügel zeigt meist keine oder
nur sehr milde Krankheitserscheinungen, kann aber in einem gemischten
Geflügelbestand Hühner und Puten anstecken, welche dann
Krankheitserscheinungen zeigen.
Für die Geflügelpest besteht eine Anzeigepflicht nach Tierseuchenrecht.
Biosicherheitsmaßnahmen:
Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, muss sicherstellen,
dass die Tiere nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für
Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige
Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für
Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei Haus- und Nutzgeflügel
sind Krankheitsfälle oder Auftreten gehäufter Todesfälle unklarer
Ursache vom Hoftierarzt diagnostisch auf Geflügelpest abzuklären und
gegebenenfalls den Veterinärämtern mitzuteilen. In Freilandhaltung sind
Wassergeflügelbestände alle drei Monate auf Influenzaerkrankungen
labordiagnostisch zu untersuchen. Personen, die mit toten Wildvögeln in
Kontakt gekommen sind, sollten unbedingt Geflügelbestände meiden.
Aktuell wird von der Durchführung von Ausstellungen und Märkten dringend
abgeraten.