Mitte Juni hat die EU-Kommission einen neuen Genmais als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Testbiotech und GeneWatch haben wegen Sicherheitsbedenken jedoch Beschwerde eingelegt.
Polen will den Anbau von MON810 künftig verbieten. Zur Begründung beruft sich das Land auf das so genannte 'Honigurteil' des Europäischen Gerichtshofs.
© marshi/aboutpixel.de
Die Organisationen Testbiotech und GeneWatch UK haben die Europäische Kommission aufgefordert, die Zulassung eines gentechnisch veränderten Mais der Firma Monsanto (MON89034 x MON88017) überprüfen zu lassen. Der Mais, der in den USA unter dem Markennamen "Genuity VT Triple PRO Corn" verkauft wird, war am 17. Juni von der Europäischen Kommission als Lebens- und Futtermittel zugelassen worden.
Der gentechnisch veränderte Mais produziert eine Mischung aus drei
verschiedenen Insektengiften, von denen eines künstlich hergestellt
worden ist. Zudem sind die Pflanzen unempfindlich gegenüber dem
Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat (Roundup).
Die Organisationen beantragen eine Überprüfung der Marktzulassung unter
Berufung auf Artikel 10 der EU-Verordnung 1367/2006. Da weder die in der
EU festgelegten Standards zum Schutz der Umwelt und Verbraucher noch
die Vorschriften für die Überwachung möglicher gesundheitlicher Schäden
beachtet worden seien, müsse die Marktzulassung widerrufen werden. "Dieser Mais produziert eine besondere Mischung von Insektengiften. Die
Pflanzen enthalten ein synthetisches Gift, das wesentlich toxischer sein
könnte als die natürlichen Varianten. Es kann zu Wechselwirkungen mit
den anderen Insektengiften und Rückständen des
Unkrautvernichtungsmittels kommen", sagt Helen Wallace von GeneWatch UK. "All diese Risiken betreffen Umwelt und Verbraucher. Trotzdem wurden
sie vor der Zulassung der Pflanzen nicht gründlich untersucht."
Statt in Fütterungsversuchen die gesundheitlichen Risiken zu überprüfen, sei lediglich in einem Kurzzeitversuch die Futterverwertung an
Geflügel getestet worden. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA habe außerdem
versäumt, die Rückstände von Unkrautvernichtungsmitteln zu bewerten.
Weiterhin seien Vorschriften für die Überwachung möglicher Auswirkungen
auf Umwelt und Gesundheit nicht beachtet worden: "Es fehlt ein
Überwachungsplan, mit dem mögliche gesundheitliche Auswirkungen
identifiziert werden können, die sich auf die Verwendung dieser
gentechnisch veränderten Pflanzen in Lebens- und Futtermittel
zurückführen lassen. Es gibt nicht einmal verlässliche Methoden, um den
Gehalt an Insektengift in den Pflanzen eindeutig bestimmen zu können",
sagt Christoph Then von Testbiotech.
Nach Ansicht der beiden Organisationen ist dieser Fall von
grundsätzlicher Bedeutung für die Prüfrichtlinien der Europäischen
Lebensmittelbehörde EFSA, über deren Festlegung in gesetzlichen
Standards derzeit beraten wird. Er zeige, dass es noch erheblicher
Verbesserungen bedarf, um das Schutzniveau für Umwelt und Verbraucher zu
erreichen, das in den EU-Rahmenrichtlinien vorgeschrieben ist.
Da es
sich hier um einen Präzedenzfall handelt, ist auch ein Gang vor den
Europäischen Gerichtshof denkbar, sollte der Antrag auf Überprüfung von
der Kommission abgelehnt werden, kündigen die Organisationen an.
Derzeit erreichen gentechnisch veränderte Pflanzen den europäischen
Markt vor allem über Tierfutter aus gentechnisch veränderter Soja, das
in Nord- und Südamerika produziert wird. Gentechnisch veränderter Mais,
der ein Insektengift produziert, wird derzeit auch in Spanien angebaut.
Verschiedene sogenannte "Stacked Events", das heißt gentechnisch
veränderte Pflanzen, in denen mehrere Gene für Insektengifte und
Resistenzen gegenüber Unkrautvernichtungsmitteln kombiniert wurden,
stehen derzeit zur Zulassung in Europa an.