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Donnerstag, 24.05.2012
Politik national | 24.11.2010

Gentechnikgesetz ist verfassungsgemäß

Karlsruhe - Das Gentechnikgesetz verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden.

© webdata/Fotolia
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© webdata/Fotolia

Mit einem klaren und eindeutigen Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) heute die strengen Haftungsregeln des Gentechnikgesetzes und das öffentliche Standortregister bestätigt.

Gentechnik: Langfristige Folgen noch nicht geklärt

Den Normenkontrollantrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt verwarfen die Karlsruher Richter (1 BvF 2/05). Sie hoben hervor, die Wissenschaft habe die langfristigen Folgen der Gentechnik noch nicht endgültig geklärt. Daher treffe den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht. Er müsse die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen schützen. Angesichts der breiten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Debatte um den Einsatz der Gentechnik müsse dem Gesetzgeber ein großzügiger Entscheidungsspielraum zugestanden werden.

Sachsen-Anhalt: Haftungsregeln und Standortregister beschränken Berufsfreiheit

Das Land Sachsen-Anhalt hatte in seiner Vorlage aus dem Jahr 2005 argumentiert, die Haftungsregeln und das Standortregister griffen unzulässig in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und den Schutz des Eigentums der Anwender von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ein. Das Gentechnikgesetz wälze das Haftungsrisiko einseitig auf die GVO-Verwender ab. Das Standortregister verletze zudem die informationelle Selbstbestimmung der Gentechniknutzer und begünstige Feldzerstörungen. Das Bundesverfassungsgericht teilt diese Auffassung jedoch nicht.

Gericht: Gebot der Verhältnismäßigkeit bleibt gewahrt

Soweit wie das Gentechnikgesetz in die Berufs- und Wissenschaftsfreiheit, das Eigentum und die informationelle Selbstbestimmung eingreife, sei dies gerechtfertigt. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit werde gewahrt, lautet das Urteil. Das Verfassungsgericht bewertete die verschuldensunabhängige Haftung der GVO-Erzeuger für Schäden - zum Beispiel durch Polleneintrag zum Nachbarn - als angemessenen und ausgewogenen Ausgleich der widerstrebenden Interessen. Die Vorschrift trage zu einem verträglichen Nebeneinander von konventioneller, ökologischer und mit Gentechnik arbeitender Landwirtschaft bei.

Richter: Standortregister erhöht Gefahr von Feldzerstörungen nicht

In dem öffentlichen Standortregister sehen die Richter einen wichtigen Beitrag zum Meinungsbildungsprozess. Das Argument, das Register erhöhe die Wahrscheinlichkeit von Feldzerstörungen, wiesen sie zurück. Bereits vor Einführung des Verzeichnisses sei es wiederholt zu Behinderungen von Freisetzungen gekommen. Diesen sei "mit den Mitteln des Polizei- und Strafrechts zu begegnen".

Bundesregierung will Novelle des Gentechnikgesetzes jetzt vorantreiben

Mit dem Urteil aus Karlsruhe hat die Bundesregierung freie Hand, ihre ohnehin geplante Novelle des Gentechnikgesetzes voranzutreiben. Die schwarz-gelbe Koalition hat im Koalitionsvertrag festgelegt, den Bundesländern bei der Entscheidung über Mindestabstände zwischen Feldern mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen mehr Spielraum zu geben. Die Länder sollen die Abstände künftig innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens eigenständig festlegen dürfen. Diese Flexibilisierung hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Rücksicht auf das ausstehende BVG-Urteil bislang zurückgehalten. Der Staatssekretär im Berliner Agrarressort, Dr. Robert Kloos, kündigte nach dem Urteilsspruch an, die Regierung werde die Regelungen zur grünen Gentechnik weiterentwickeln.

  • Podcast: Standortregister gibt Feldzerstörern einen Freibrief
    Das Gentechnikgesetz ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ricardo Gent äußert sich zum Urteil und sagt, welche Änderungen er sich von einer Novelle des Gentechnikgesetzes erhofft. anhören ...
  • Verbände und Parteien mahnen Novellierung an
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass das deutsche Gentechnikgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit bleibt das Haftungsrisiko im Fall einer Verunreinigung beim Verursacher. Auch das öffentliche Standortregister bleibt. weiterlesen ...

Gentechnikgesetz ist verfassungsgemäß
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Gentechnikgesetz ist verfassungsgemäß
Norbert Lehmann

 

 

 

 

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