Berlin - Während Grüne, SPD und Die Linke eine neue Risikoabschätzung für Glyphosat fordern, beharren CDU und FDP darauf, dass der Herbizidwirkstoff bei sachgerechtem Einsatz unbedenklich ist.
Glyphosat wird seit über 30 Jahren weltweit zur Unkrautbekämpfung eingesetzt.
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Die Forderung nach einer Neubewertung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat bleibt Thema im Bundestag. Ein entsprechender Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wurde am vergangenen Donnerstag in die zuständigen Ausschüsse überwiesen (
agraheute.com 15. Dezember: Erste Lesung zu Glyphosat ...).
Wie der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner zu Protokoll gab, machen Hinweise auf Gesundheits- und Umweltrisiken von Glyphosat sowie dessen zunehmender Einsatz eine neue Bewertung sowie eine zwischenzeitliche Aussetzung der Zulassung notwendig. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) müsse Studien zur Embryologie, Onkologie, Agrarökologie, Gewässer- und Bodenökologie durchführen. Unabhängig von den Ergebnissen sei die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu ändern, um glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingartenbereich schnellstmöglich zu unterbinden.
Unterstützung kam von der verbraucherpolitischen Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, und der
agrarpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, Kirsten Tackmann.
Für Dobrinski-Weiß machen Zweifel an der
Unbedenklichkeit der Subtanz eine Neubewertung erforderlich. Laut
Tackmann gibt es zwar keine Alternativen für Glyphosat; dessen Risiken
müssten aber erneut beurteilt werden. Darüber hinaus sei der Wirkstoff
im Kleingarten zu verbieten.
CDU/FDP: Bei richtiger Anwendung kein Anlass zur Sorge
Auf Ablehnung stieß der Antrag dagegen beim
CDU-Abgeordneten Alois Gerig und der agrarpolitischen Sprecherin
der FDP-Bundestagsfraktion, Christel Happach-Kasan.
Gerig zeigte sich überzeugt, "dass bei sachgerechter Anwendung von
Glyphosat kein Anlass zur Sorge besteht". Über die Zulassung von
Pflanzenschutzwirkstoffen werde auf Grundlage strenger
wissenschaftlicher Maßstäbe entschieden. Ferner würden die mutmaßlichen
Risiken des Wirkstoffs weder durch die landwirtschaftliche Praxis noch
durch wissenschaftliche Ergebnisse anerkannter Stellen wie dem
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt. Es gebe keine
Bedenken, dass Glyphosat weiterhin in der Landwirtschaft im Rahmen der
Anwendungsbestimmungen eingesetzt werde.
Ähnlich äußerte sich
Happach-Kasan. Wissenschaftlicher Konsens sei, dass Glyphosat bei
ordnungsgemäßer Anwendung keine Gesundheitsgefahren berge und
vergleichsweise wenig umweltbelastend sei. Die von den Bündnisgrünen in
ihrem Antrag zitierten Studien seien aufgrund methodischer Schwächen
nicht anführbar, unterstrich Happach-Kasan. Gesundheitsschäden seien
aufgetreten, nachdem der Wirkstoff Tieren gespritzt worden sei. Hiervon
sei bei normaler Anwendung allerdings nicht auszugehen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung von sechs Zusatzstoffen in Pflanzenschutzmitteln verboten. Tallowaminhaltige Stoffe dürfen nicht mehr beigemischt werden. Grund sei, dass die Stoffe die Toxizität der Pflanzenschutzmittel erhöhen könnten und es nicht feststellbar sei, wie giftig diese Kombinationen für Mensch und Umwelt seien. Tallowamine werden häufig in Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln als Netzmittel verwendet.