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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Politik » Politik national » Glyphosat ]
Donnerstag, 24.05.2012
Politik national | 19.12.2011 Redaktion agrarheute.com

Glyphosat-Einsatz im Bundestag umstritten

Berlin - Während Grüne, SPD und Die Linke eine neue Risikoabschätzung für Glyphosat fordern, beharren CDU und FDP darauf, dass der Herbizidwirkstoff bei sachgerechtem Einsatz unbedenklich ist.
Glyphosat wird seit über 30 Jahren weltweit zur Unkrautbekämpfung eingesetzt.© Mühlhausen/landpixel
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Glyphosat wird seit über 30 Jahren weltweit zur Unkrautbekämpfung eingesetzt.
© Mühlhausen/landpixel
Die Forderung nach einer Neubewertung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat bleibt Thema im Bundestag. Ein entsprechender Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wurde am vergangenen Donnerstag in die zuständigen Ausschüsse überwiesen (agraheute.com 15. Dezember: Erste Lesung zu Glyphosat ...).
 
Wie der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald  Ebner  zu Protokoll gab, machen Hinweise auf Gesundheits- und Umweltrisiken von Glyphosat sowie dessen zunehmender Einsatz eine neue Bewertung sowie eine zwischenzeitliche Aussetzung der Zulassung notwendig. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) müsse Studien zur Embryologie, Onkologie, Agrarökologie, Gewässer- und Bodenökologie durchführen. Unabhängig von den Ergebnissen sei die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu ändern, um glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingartenbereich schnellstmöglich zu unterbinden.

Güne/SPD/Die Linke: Zweifel an Unbedenklichkeit

Unterstützung kam von der verbraucherpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, und der agrarpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, Kirsten Tackmann.
 
Für Dobrinski-Weiß machen Zweifel an der Unbedenklichkeit der Subtanz eine Neubewertung erforderlich. Laut Tackmann gibt es zwar keine Alternativen für Glyphosat; dessen Risiken müssten aber erneut beurteilt werden. Darüber hinaus sei der Wirkstoff im Kleingarten zu verbieten.
 
CDU/FDP: Bei richtiger Anwendung kein Anlass zur Sorge
 
Auf Ablehnung stieß der Antrag dagegen beim CDU-Abgeordneten Alois Gerig  und der agrarpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christel Happach-Kasan. Gerig zeigte sich überzeugt, "dass bei sachgerechter Anwendung von Glyphosat kein Anlass zur Sorge besteht". Über die Zulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen werde auf Grundlage strenger wissenschaftlicher Maßstäbe entschieden. Ferner würden die mutmaßlichen Risiken des Wirkstoffs weder durch die landwirtschaftliche Praxis noch durch wissenschaftliche Ergebnisse anerkannter Stellen wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt. Es gebe keine Bedenken, dass Glyphosat weiterhin in der Landwirtschaft im Rahmen der Anwendungsbestimmungen eingesetzt werde.
 
Ähnlich äußerte sich Happach-Kasan. Wissenschaftlicher Konsens sei, dass Glyphosat bei ordnungsgemäßer Anwendung keine Gesundheitsgefahren berge und vergleichsweise wenig umweltbelastend sei. Die von den Bündnisgrünen in ihrem Antrag zitierten Studien seien aufgrund methodischer Schwächen nicht anführbar, unterstrich Happach-Kasan. Gesundheitsschäden seien aufgetreten, nachdem der Wirkstoff Tieren gespritzt worden sei. Hiervon sei bei normaler Anwendung allerdings nicht auszugehen.

BVL verbietet tallowaminhaltige Stoffe

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung von sechs Zusatzstoffen in Pflanzenschutzmitteln verboten. Tallowaminhaltige Stoffe dürfen nicht mehr beigemischt werden. Grund sei, dass die Stoffe die Toxizität der Pflanzenschutzmittel erhöhen könnten und es nicht feststellbar sei, wie giftig diese Kombinationen für Mensch und Umwelt seien. Tallowamine werden häufig in Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln als Netzmittel verwendet.
AgE/pd
Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion Neue Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel Wo kann ich sparen?
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