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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Recht » Grüne Baurechtsänderung ]
Donnerstag, 24.05.2012
Recht | 26.02.2011 Redaktion agrarheute.com

Bundestag lehnt Änderung des Baurechts bei Stallneubauten ab

Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, den Bau großer Stallanlagen über ein verändertes Baurecht zu erschweren.
© Mühlhausen/landpixel.de
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© Mühlhausen/landpixel.de
Bündnis 90/Die Grünen halten den Bau von großen Anlagen zur industriellen Massentierhaltung für eine Fehlentwicklung und für nicht zukunftsfähig. Mit einem Gesetzentwurf zur Veränderung des Baurechts, der den Bau dieser Anlagen erschweren sollte, konnte sich die Fraktion aber am Donnerstag nicht im Bundestag durchsetzen. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 291 Abgeordnete gegen das Gesetz, 65 dafür, 178 Abgeordnete enthielten sich.
 

Bündnis 90/Die Grünen: Ställe sind erhebliche Belastung für Mensch und Natur

Die Grünen hatten gefordert, dass im Baugesetz klargestellt werde, "dass die industrielle Massentierhaltung nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben“ gehöre. Der Außenbereich sei durch das Baurecht vor Zersiedlung geschützt, der Ausnahmetatbestand zur gewerblichen Tierhaltung habe aber zu gravierenden Fehlentwicklungen geführt, sagte Friedrich Ostendorff, Obmann der Grünen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Massentierhaltung habe "nichts mit Bauernhöfen zu tun“ und dürfe im Außenbereich nicht genehmigungsfähig sein; Tierhaltung müsse an die Fläche des Bauernhofs gebunden sein. Die Ställe seien eine "erhebliche Belastung“ für Natur und Menschen und beeinträchtigten die Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner und Nachbarn. Die Kommunen seien "absolut machtlos“; die Investoren hätten die Planungshoheit. Man sei in der Sache nicht weit auseinander, stellte Ostendorff fest und forderte die Fraktionen des Bundestags zu einem gemeinsamen Vorgehen auf. Durch eine kleine Weiterentwicklung des Baugesetzbuches werde eine "wichtige Weichenstellung für den ländlichen Raum“ vorge-nommen.

CDU/CSU: Antrag ist "purer Aktionismus"

Der kommunalpolitische Sprecher der Union, Peter Götz, stellte fest, dass sich das geltende Bau- und Planungsrecht bewährt habe. Daher seien bei seiner anstehenden Novelle große Veränderungen nicht zu erwarten. Götz warf den Grünen vor, mit vielen Einzelanträgen zum Baurecht, die "kleckerweise“ auf die Tagesordnung gehoben würden, "puren Aktionismus“ zu betreiben, und rief sie dazu auf, sich konstruktiv an der Reform des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung zu beteiligen. Götz räumte ein, dass "Anlagen der Intensivtierhaltung“ zu "Nutzungskonflikten“ in den Gemeinden führen. Seiner Ansicht nach aber haben die Gemeinden nach geltender Rechtslage ausreichend baurechtliche Steuerungsinstrumente, um diese Konflikte zu regeln.

FDP: Tierschutz nicht über Baurecht steuern

Petra Müller, Sprecherin für Stadtentwicklung der FDP-Bundestagsfraktion, warf Bündnis 90/Die Grünen vor, eine „krasse Grenze“ zwischen traditioneller Landwirtschaft und moder-ner intensiver Tierhaltung zu konstruieren. Die Liberalen stünden „zu jedem Arbeitsplatz in diesem Berufszweig“, während die Grünen die Abschaffung der Intensivtierhaltung „durch die Hintertür“ anstrebe. Aus Sicht der Stadtplanung seien Eingriffe in das Genehmigungsverfahren nicht nötig; die Gemeinden hätten genügend Möglichkeiten der Steuerung. Man könne den Tierschutz nicht über das Baurecht steuern.

SPD: Bedingungen der Massentierhaltung teils schockierend

Der SPD-Bauexperte Hans-Joachim Hacker sagte, die Bundespolitik dürfe nicht wegschauen, wenn es um die Tierhaltung gehe – dass sich die Zahl der Vegetarier in den vergangenen bei-den Jahrzehnten vervielfacht habe, liege nicht zuletzt an dem Wissen der Verbraucher um die Bedingungen der Tierhaltung, die zum Teil "schockierend“ seien. Baurechtliche Lösungen allein reichten jedoch nicht; die Anlagen müssten kontrolliert und besser überwacht werden. Hacker forderte die Einführung eines Tierschutz-TÜV. Der Entwurf der Grünen greife die Problematik der Massentierhaltung "zu einseitig“ auf und thematisiere Fragen des Tierschutzes und der Hygiene nicht. Dies "greift zu kurz“. Zudem enthalte der Entwurf "juristische Unschärfen“. Die SPD enthalte sich daher – das Thema sei damit jedoch "längst nicht beendet“ und werde von der Fraktion weiter verfolgt.

Linksfraktion: Definition von Massentierhaltung fehlt

Für die Fraktion Die Linke sagte ihr Sprecher für den ländlichen Raum und Tierschutzbeauf-tragte Alexander Süßmair, er teile die Intention der Grünen, die Privilegierung landwirtschaft-licher Betriebe über das Baurecht einzuschränken. Der Antrag drücke sich aber um die Defi-nition der Massentierhaltung. Eine Einschränkung der Massentierhaltung könne nicht über das Baurecht erfolgen, sondern werde vor allem über rechtliche Regelungen im Bereich des Immissionsschutzes erreicht. Die industrielle Tierhaltung sei Ergebnis eines "marktradikalen Denkens“, bei die Kosten zu Lasten der Tiere, Menschen und Umwelt gedrückt würden.

ISN: Baurecht bietet genügend Steuerungsinstrumente

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Deutschland (ISN) sieht in dem Abstim-mungsergebnis eine klare Ablehnung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen. Nach Meinung des Verbandes stimme jedoch die Zahl von 178 Enthaltungen nachdenklich. Die Debatte zeige die Notwendigkeit einer sachgerechten Information der Bevölkerung über die Tierhaltung. Die ISN betonte, dass weder beim Stallbau noch bei der Tierschutzdebatte blinder Aktionismus sinnvoll sei. Mit allen Beteiligten aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Genehmigungsbehörden und Verbrauchern sollten einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Das Baurecht böte genügend Steuerungsinstrumente. (pd)
 
Sehen Sie dazu das Ergebnis der Bundestagsabstimmung im Überblick. Zum pdf-Download...
 
Sehen Sie dazu eine Liste der Stimmabgabe einzelner Abgeordneter. Zum pdf-Download...
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Keywords Außenbereich | Baugesetz | Baurecht | Baurechtsänderung | Bundestag | ISN | Massentierhaltung | Stallanlagen | Stallneubau | gewerbliche Tierhaltung
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