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[ » LAND & Forst » Content » Aus den Regionen » Grünes Licht für zusätzliche Staatsbeihilfen an die Landwirtschaft ]
Donnerstag, 24.05.2012
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Aus den Regionen |

Grünes Licht für Staatsbeihilfen an die Landwirtschaft

BRÜSSEL. Für die EU-Mitgliedstaaten ist der Weg frei, ihren Landwirten kurzfristig zusätzliche Mittel aus der Staatskasse zukommen zu lassen. Die Europäische Kommission hat heute formell entschieden, dass den Betrieben ab sofort einzelstaatliche Beihilfen in Höhe von bis zu 15 000 Euro gewährt werden dürfen - doppelt soviel wie bislang. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, sollen mit diesem Schritt insbesondere die Milchbauern unterstützt werden, von der Anhebung profitieren können prinzipiell aber sektorenübergreifend alle Erzeuger. Jeder Betrieb kann damit bis Ende 2010 einmalig einen Betrag in Höhe von 15 000 Euro erhalten. De-Minimis-Beihilfen, die der Betrieb seit Anfang 2008 erhalten hat, müssen von diesem Betrag aber abgezogen werden. Durch die Entscheidung wird der befristete Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Überwindung der Kreditklemme geändert. Der Vorschlag findet sich bereits in der Mitteilung der Kommission über den Milchsektor vom 22. Juli 2009. „Wir gestatten den Mitgliedstaaten, den Landwirten bis zu 15 000 Euro je Betrieb zu zahlen, weil wir hoffen, dass damit die gravierenden Liquiditätsengpässe überwunden werden können, mit denen einige Betriebsinhaber derzeit konfrontiert sind,“ erklärte EU-Agrarkommissarin Mariann  F i s c h e r  B o e l  in Brüssel. Daneben bekräftigte sie die Bedeutung der bereits auf EU-Ebene getroffenen Maßnahmen wie Interventionsankäufe und Exporterstattungen, deren Wert von der Kommission auf insgesamt 600 Mio Euro bis Ende 2009 geschätzt wird. AgE
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