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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Archiv » Betriebsführung » grundsteuerreform ]
Freitag, 10.02.2012
Betriebsführung | 23.08.2010

Grundsteuerreform: Geplante Änderungen treffen Landwirtschaft

Berlin/Wiesbaden - Ein von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen unternommener Vorstoß für eine Reform der Grundsteuer brächte erhebliche Belastungen für die Landwirtschaft mit sich. Die 'Nordländer' haben einen Gegenentwurf präsentiert.

© Mühlhausen/Landpixel.de
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© Mühlhausen/Landpixel.de

Vorschlag Südländer

Bemessungsgrundlage für Gebäude erhöht sich

Die von den drei Ländern präsentierten "Eckpunkte für eine vereinfachte Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip" sieht zwar vor, dass künftig land- und forstwirtschaftliche Flächen aus der Berechnung der Grundsteuer herausfallen; dafür erhöht sich für zahlreiche Landwirte aber wohl die Bemessungsgrundlage für die Gebäude. Wer viele Gebäude sein eigen nennt, muss sich nach dem von den Südländern vorgelegten Modell tendenziell auf mehr Grundsteuer gefasst machen.

Laut den Plänen würden für die Bemessungsgrundlage der Steuer künftig nur noch Gebäude herangezogen, und zwar mit

  • 20 Cent pro Quadratmeter (qm) für Wohnhäuser und mit
  • 40 Cent/qm für gewerblich genutzte Gebäude.
  • Für die Grundstücksfläche kämen zwei Cent/qm hinzu.

Die landwirtschaftlichen würden anderen gewerblich genutzten Gebäuden gleichgestellt.

Zu den vom Bund festgelegten Sätzen können die Hebesätze der Kommunen aufgeschlagen werden. Dass den Gemeinden dies freisteht, wird in dem Papier der drei Bundesländer ausdrücklich betont.

Beispielrechnung Vorschlag Süd: Mehr Verlierer als Gewinner in der Landwirtschaft

Insgesamt soll die nun angestrebte Reform der Grundsteuer aufkommensneutral sein. Ob dies auch für die Landwirtschaft gelten soll, geht aus dem Papier nicht klar hervor. Die bisher nur für die Land- und Forstwirtschaft erhobene Grundsteuer A würde künftig wegfallen. Aus ihr beziehen die Kommunen bislang ein Jahresaufkommen von rund 355 Millionen Euro. Aus der alle anderen Fälle umfassenden Grundsteuer B wird ein Aufkommen von etwa 10,4 Milliarden Euro erzielt. Für ihre Reformvorschläge zogen die Finanzexperten Hessens, Bayerns und Baden-Württembergs mehr als 700 Beispielfälle heran, davon 86 land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Dabei wurden in der Landwirtschaft 52 "Verlierer" und 33 "Gewinner" der Reform ermittelt.

Die Beispielfälle zeigen, dass die Belastung durch die neue Grundsteuerbemessungsgrundlage für die Agrarbetriebe gegenüber der heutigen Grundsteuer A stark zunimmt. Konkret schlägt fast eine Verdreifachung des mittleren Grundsteuermessbetrages von heute 36.640 Euro auf 105.128 Euro zu Buche.

Faktor Pachtflächen entscheidet über tatsächliche Mehrbelastung

Dass die Belastung der Agrarbetriebe bei der Grundsteuer derart massiv steigen würde, liegt den Südländern zufolge wohl daran, dass der Wegfall der Grundsteuer auf die hinzugepachteten Flächen nicht in die Berechnungen eingeflossen ist. Deshalb wurde in fünf Fällen separat untersucht, wie sich der Wegfall der Grundsteuer A für die Pachtflächen auswirkt. Hierbei zeigte sich, dass bei Einbeziehung der Pachten bei dem neuen Modell statt einer Verdreifachung der Grundsteuer nur noch eine Mehrbelastung für die Agrarbetriebe von sechs Prozent herauskommt. "Die Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wäre dann gegenüber dem Status quo in etwa gleich, vorausgesetzt, die Grundsteuerentlastungen bei den Pachtflächen werden über niedrigere Pachtpreise weitergereicht", heißt es in dem Papier.

Gegenvorschlag Nordländer

Orientierung am Verkehrswert der Immobilien

Erhoben wird die Grundsteuer von den Gemeinden und zählt für diese mit einem prozentualen Aufkommen an ihren Steuermitteln von rund 15 Prozent zu einer der wichtigsten Einnahmequellen. Die Entscheidung über die künftige Bemessungsgrundlage trifft die Finanzministerkonferenz.

Zwischen landwirtschaftlich und nicht landwirtschaftlich genutzten Gebäuden unterscheiden

Verschiedene Bundesländer aus dem Norden haben zusammen mit Sachsen einen eigenen, grundlegend anderen Reformvorschlag vorgelegt, der sich am Verkehrswert der Immobilien orientiert. Vorbild ist dabei ein in den Niederlanden angewandtes Modell. Anders als bisher soll Besteuerungsgrundlage laut diesem Vorschlag nicht der land- und forstwirtschaftliche Betrieb insgesamt sein, sondern nur die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen entsprechend dem Verfahren für unbebaute Grundstücke bewertet werden.

Bei den bebauten Flächen ist laut den Plänen

  • Bremens,
  • Niedersachsens,
  • Berlins,
  • Schleswig-Holsteins und
  • Sachsens

zu unterscheiden zwischen Resthöfen und Bauernhöfen, wobei die Resthöfe wie Ein- beziehungsweise Zweifamilienhäuser zu bewerten sind. Für Bauernhöfe wird ein vergleichendes Verfahren vorgeschlagen. Wohnteile sind wie andere Wohngebäude auch zu bewerten, die übrigen Grundstücksflächen nach Bodenrichtwerten. Für den Bestand an Wirtschaftsgebäuden ist in diesen Plänen ein Korrekturfaktor eingebaut.

Auch die Nordländer dringen also auf eine Reform und verdeutlichen dies an einem Beispiel: Für ein Reihenhaus in bester Bremer Lage mit 140 qm Grundfläche sei jährlich 180 Euro Grundsteuer fällig. Deutlich mehr, nämlich 316 Euro müssten für eine 70-Quadratmeter-Eigentumswohnung in einem Stadtteil mit Geschoßwohnungsbau gezahlt werden.

Bisherige Einheitswerte Jahrzehnte alt

Die Grundsteuer basiert aktuell auf Einheitswerten, die auf historischen Wertverhältnissen beruhen, und zwar aus dem Jahr 1964 für Westdeutschland sowie 1935 für die neuen Bundesländer. Diese waren in einem Urteil des Bundesfinanzhofes kürzlich moniert worden.

Funktion als Steuerbemessungsgrundlage eingebüßt

Die Finanzministerien Baden-Württembergs, Bayerns und Hessens zielen mit der nun angestrebten Vereinfachung auf eine Abschaffung der bestehenden Einheitswerte. Diese hätten mittlerweile ihre Funktion als zeitgemäße Steuerbemessungsgrundlage eingebüßt. Die Einheitswerte - ursprünglich als Bemessungsgrundlage für mehrere Steuerarten geschaffen - erfüllten diese Funktion heute nahezu nur noch für die Grundsteuer. "Der Aufwand für ihre im Einzelfall sehr detailgetreue Ermittlung im komplizierten Ertragswert- oder Sachwertverfahren steht außer Verhältnis zum Steueraufkommen", schreiben die drei Länder. Die Erhebung der Grundsteuer im Massenverfahren für etwa 35 Millionen Grundstücke erfordere aber eine einfache und speziell auf diese Steuerart abgestimmte Bemessungsgrundlage.

NABU: Kritik an Südländer-Vorstoß

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bewertet den Vorschlag der unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen äußerst kritisch. "Bund und Länder müssen die Chance nutzen, die Grundsteuer auch unter städtebaulich-ökologischen Vorzeichen zu reformieren", forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke in Reaktion auf den Vorschlag der drei Bundesländer, künftig eine einheitliche Bemessungsgrundlage für Gebäude einzuführen, ohne Rücksicht auf deren Zustand.

Der NABU fordert, mit einer Grundsteuerreform auch den Flächenverbrauch in Deutschland zu reduzieren, der laut einer Vorgabe der Bundesregierung auf 30 ha pro Tag fallen soll. Derzeit werden täglich rund 100 ha für neue Infrastruktur- und Wohnprojekte beansprucht. Nicht einverstanden erklärt sich der NABU mit den Vorstellungen Baden-Württembergs, Bayerns und Hessens, wonach Eigentümer voll erschlossener, aber nicht bebauter Grundstücke weiterhin steuerlich bevorzugt würden, obwohl gerade solche Grundstücke vorrangig bebaut werden sollten, um die unbebaute Landschaft vor weiterer Erschließung und Bebauung zu schützen. (AgE)

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