Berlin - In Deutschland sollten die amtliche Lebensmittelkontrolle und das Krisenmanagement bei Lebensmittelskandalen neu geordnet werden.
In Deutschland überwachen mehr als 400 kommunale Behörden die Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts.
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Das empfiehlt der Bundesrechnungshof in seinem Gutachten "Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes". Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner kündigte heute in Berlin eine Überprüfung der Strukturen an. In dem Gutachten werden zahlreiche Schwachstellen kritisiert. So heißt es unter anderem, in Deutschland überwachten mehr als 400 überwiegend kommunale Behörden die Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts. Eine einheitliche Kontrollqualität ist nicht sichergestellt.
Kommunen sollen entlastet werden
Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels, empfiehlt in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, die Kommunen bei der amtlichen Kontrolle zu entlasten. Den Behörden sollten schlagkräftige, interdisziplinäre Kontrolleinheiten zur Seite gestellt werden, die über produkt-, branchen- und unternehmensspezifischen Sachverstand verfügen.
Länder in Krisensituation zuständig
Auslöser des Gutachtens, das auf eine Bitte von Ministerin
Aigner hin erstellt wurde, war die Dioxin-Krise Anfang 2011. Im Hinblick auf das Krisenmanagement stellt das Gutachten "systemimmanente Schwächen" fest. In der Krise seien allein die Länder für das rasche Eingreifen zuständig. Notfallpläne der Länder stünden isoliert nebeneinander und sähen keine verbindliche Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern vor. Darum empfiehlt der Gutachter, beim Bund einen nationalen Krisenstab einzurichten. Dieser soll mit allen erforderlichen Kompetenzen ausgestattet werden und den Ländern Schritte zur Krisenbewältigung vorschreiben dürfen.
Auch für eine effektivere Gestaltung der Eigenkontrollsysteme der Wirtschaft gibt das Gutachten eine Reihe von Empfehlungen. Unter anderem sollen die Ergebnisse der betrieblichen Eigenkontrollen stärker für die amtliche Überwachung erschlossen werden.
Empfehlungen bestätigen Aigners Einschätzung
Ministerin
Aigner sieht sich durch die Empfehlungen in ihrer Einschätzung bestätigt, dass in der Lebensmittelüberwachung Handlungsbedarf besteht. Sie will eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einsetzen, um die nötigen Schlussfolgerungen aus dem Gutachten zu ziehen. Zugleich betonte Aigner, die Länder hätten "die Pflicht sicherzustellen, dass ausreichend Personal und Finanzmittel für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stehen". Der Bund werde künftig ein stärkeres Augenmerk darauf richten müssen, ob dieser Verpflichtung ausreichend nachgegangen werde.