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Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundesfraktion Die Linke zum Anbau der gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel hervor. Zunächst werde aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Gentechnikgesetz abgewartet, damit eventuelle Hinweise des Gerichts im Verordnungsverfahren berücksichtigt werden könnten. Bei der Erarbeitung der Abstandsregelungen sollten die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik und gegebenenfalls weitere wissenschaftliche Grundlagen berücksichtigt werden.
Um unbeabsichtigte Verschleppungen auf benachbarte Anbauflächen zu vermeiden, solle wie bislang bei der Genehmigung von Freisetzungsversuchen ein Mindestabstand vorgesehen werden. In Freisetzungsversuchen habe er 10 Meter betragen.
Amadea-Problematik keine Frage der Koexistenz
Weiter teilte die Bundesregierung mit, dass die Kontamination von Amflora-Feldern mit Amadea-Kartoffeln in Schweden keine Relevanz für die Erarbeitung der Abstandregelungen habe. Die Amadea-Kartoffel besitze keine Zulassung in Deutschland, daher handle es sich nicht um eine Frage der Koexistenz. Das Auftreten sei vielmehr ein Verstoß gegen das Verbot gewesen, gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Genehmigung in den Verkehr zu bringen.
Überwachung der Ernte obliegt den Landesbehörden
Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Informationen über die Größe der Amflora-Ernte 2010 in Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Überwachung des Anbaus und somit auch die Ernte oblägen den zuständigen Landesbehörden. Das Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern habe angeordnet, dass die geernteten Knollen so zu lagern seien, dass ein Zugang Dritter sicher verhindert werde. Ein weiteres Inverkehrbringen bleibe solange untersagt, bis die Verkehrsfähigkeit der Partie festgestellt sei.
Entsorgung der Ernterückstände
Nicht verwendete gentechnisch veränderte Knollen seien so zu entsorgen, dass die Keimfähigkeit zerstört werde. Sonstige Erntereste könnten auf der Freisetzungsfläche belassen werden. Die Entsorgung habe durch den Betreiber der jeweiligen Freisetzung zu erfolgen. Der Verbleib der gentechnisch veränderten Organismen und die Maßnahmen zur Behandlung der Freisetzungsflächen müssten vom Betreiber aufgezeichnet werden. Für die Überwachung der in der Anbaugenehmigung enthaltenen Auflagen seien die Landsbehörden zuständig. Die Bundesregierung habe dazu keine Informationen.
Die Linke: Koexistenz bleibt Märchen
Dr. Kirsten Tackmann von der Partei Die Linke kritisierte, dass die Bundesregierung den Amflora-Skandal auf die leichte Schulter nehme. Weder über die Ernte der Amflora-Kartoffeln noch deren Verbleib besitze die Bundesregierung Informationen. "Sie hält sich nicht für zuständig und versteckt sich hinter den Landesbehörden", betonte Tackmann. Die zufällige Entdeckung, dass auf einem Amflora-Acker in Schweden die ebenfalls gentechnisch veränderte, aber in der EU nicht zugelassene Amadea-Kartoffel wachse, zeige, dass das Risiko einer unkontrollierten Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen nicht zu beherrschen sei. Wenn schon im Labor keine sichere Trennung der Pflanzen gewährleistet sei, werde das bei Ernte, Transport, Verarbeitung und Handel noch viel weniger sicher sein, erklärte die Politikerin. Die Koexistenz zwischen Gentechnik- und gentechnikfreier Landwirtschaft bleibe ein Märchen. (AgE)

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