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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Politik » Politik national » bauerntag_nachhaltigkeit ]
Donnerstag, 24.05.2012
Politik national | 01.07.2009

'Hausgemachter Zeitdruck verhindert sachgerechte Lösungen'

Stuttgart - Der Zeitdruck zur Verabschiedung der Verordnung über Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im Deutschen Bundestag ist hausgemacht und nicht akzeptabel, kritisierte der Deutsche Bauernverband.

© RediSu/pixelio
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© RediSu/pixelio

Der Zeitdruck zur Verabschiedung der Verordnung über Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im Deutschen Bundestag ist hausgemacht und nicht akzeptabel, kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV).

Hintergrund ist die Tatsache, dass die zugrunde liegende europäische Richtlinie über erneuerbare Energien gerade erst in Kraft tritt und noch nicht einmal die Durchführungsbestimmungen von Seiten der EU-Kommission vorliegen.

Die EU-Kommission habe sogar die Notifizierung der nationalen Verordnung bis März 2010 zurückgestellt. Zudem habe selbst die Europäische Kommission die Bundesregierung kritisiert, dass sie mit der Nachhaltigkeitsverordnung über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgehe. Der DBV fordert daher, dass die Verabschiedung im Deutschen Bundestag nicht mit der Brechstange gegen den Widerstand der EU-Kommission durchgezogen wird. Die deutschen Bauern stünden zur Nachhaltigkeit des Anbaus von Biomasse für erneuerbare Energien ebenso wie für Lebensmittel, erklärte der DBV. Die geltenden Regeln des Fachrechts und von Cross Compliance stellten dies sicher.

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Unbürokratische Umsetzung mit Zeitvorlauf nötig

Die deutschen Landwirte würden mit der Verordnung jedoch mit einer neuen Regelungs- und Zertifizierungsmaschinerie überzogen, ohne dass der Raubbau an der Natur in anderen Teilen der Welt verhindert werde. Dies sei nicht hinnehmbar, betonte der DBV. Notwendig sei eine einfache und unbürokratische Umsetzung mit entsprechendem Zeitvorlauf. Maßgeblich müsse die Einhaltung von Cross Compliance bzw. das Fachrecht bleiben. Es müsse in Deutschland weiterhin einheitliche Vorgaben sowohl für den Pflanzenbau für Nahrungsmittelzwecke als auch für nachwachsende Rohstoffe geben.

Daher sei es nicht hinnehmbar, dass neue Regelungen und ein zusätzlicher Nachweisaufwand oberhalb von Cross Compliance - etwa bei den vorgegebenen Schutzgebietskategorien, der Grünlandnutzung, dem Nachweis der Treibausgasemissionsminderung sowie ergänzenden Dokumentationspflichten - vorgesehen werden. (pd)

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