Der Beschluss des Agrarministerrates zum „Gesundheits-Check“ der gemeinsamen Agrarpolitik trägt die deutliche Handschrift der EU-Kommission. Die großen Ankündigungen der nationalen wie der deutschen Agrarpolitiker, was sie an den Vorschlägen der Kommission noch verhindern und an eigenen Vorstellungen durchsetzen wollten, findet man nur ansatzweise und mit Mühe wieder.
Es muss jetzt darum gehen, die nationalen Spielräume des Beschlusses zu nutzen, damit aus dem „faden Einheitsbrei“ noch ein „halbwegs wohlschmeckendes Gericht“ wird. Nicht ganz durchsetzen konnte sich die Kommission bei Höhe und Progressivität der Modulation. Beschlossen wurde die Anhebung der Modulation von 5 auf 7 % in 2009, sie soll bis 2012 auf 10 % steigen. Bei Direktzahlungen von mehr als 300.000 Euro ist ab 2009 eine weitere Kürzung der darüber hinausgehenden Beträge in Höhe von 4 % vorgesehen. Bundesweit werden die zusätzlichen Kürzungen ab 2012 auf 240 Mio. € geschätzt, davon entfallen auf Niedersachsen knapp 36 Mio. € Der nationale Kofinanzierungsanteil reduziert sich bei diesen „neuen“ Modulationsmitteln von 50 auf 25 bzw. 15 Prozent im Ziel 1 Gebiet Lüneburg.
Die Quote wird erhöht
Unter Berücksichtigung dieser Kofinanzierungsmittel wird bis 2012 ansteigend ein Mittelvolumen für Niedersachsen von zusätzlich knapp 45 Mio. € jährlich bereit stehen, es ist für die „neuen Herausforderungen“ vorgesehen. Dazu zählen unter anderem auch Programme zur Begleitung des Ausstiegs aus der Milchquote.
Komplett durchsetzen konnte sich die Kommission in weiten Bereichen der Beschlüsse zur Milch. Die
Milchquote wird wie von der Kommission gewünscht von 2009 bis 2013 um jährlich 1 % erhöht, insgesamt also um 5 %! Eine Veränderung des Fettkorrekturfaktors von 0,18 auf 0,09 führt in den meisten Mitgliedstaaten zu einer weiteren direkten Erhöhung der Milchliefermengen – in Deutschland plus 1,3 %. Damit nicht genug: In Italien werden die
Überlieferer nun auch noch belohnt, Italien erhält die stufenweise Erhöhung der
Milchquote auf einen Schritt, also 5 % in 2009. Es muss sich verpflichten, diese Quoten nur an die bisherigen
Überlieferer zu verteilen. Dass die Erhöhung der Superabgabe auf 150 % für Überlieferungen von mehr als 6 % auf Basis der Quoten des Milchwirtschaftsjahres 2008/09 speziell Italien trifft, ist da ein schwacher Trost.
Die ebenfalls beschlossene Verpflichtung der Kommission zum Jahresende 2010 und 2012 sowohl im Europaparlament als auch dem Agrarrat Marktberichte vorzulegen, ist als zusätzliche „Minihalbzeitbewertung“ für den Milchsektor zu werten. Sie ist kein Hebel, um alle Beschlüsse wieder aufzuheben. Vielmehr sollen die Marktberichte Hilfestellung leisten für weitere Entscheidungen zum sanften Quotenausstieg. Die private Lagerhaltung für Butter und das Interventionsverfahren für Butter und Magermilchpulver bleibt im Wesentlichen erhalten, es soll in Teilen sogar vereinfacht werden. Die Anhebung der Quotenmenge von 70 auf 85 %, die mindestens in einem 12 Monatszeitraum vermarktet werden muss, wird für Deutschland kaum Auswirkungen haben. Der Nachweis der verfügbaren Milchreferenzmenge im Falle einer AFP-Förderung von Stallbauten soll entfallen. Wann es soweit ist, bleibt noch offen. Es wird davon ausgegangen, dass bis zum Antragsjahr 2010 alle Verordnungstexte entsprechend angepasst sind.
Zweifelhafter Milchfonds
Der von Deutschland geforderte und im Volumen von 350 Mio. € angekündigte Milchfonds zur Begleitung des Milchquotenausstiegs trägt diesen Namen zu Unrecht. Vielmehr hat sich der Agrarrat bei den Beschlüssen darauf verständigt, dass die in die ländliche Entwicklung fließenden Modulationsgelder auch für Begleitmaßnahmen zum Quotenausstieg eingesetzt werden können. Zusätzlich sollen Mittel aus nicht aktivierten Zahlungsansprüchen in diesen Topf fließen. Deutschlandweit wird mit 50 Mio. € gerechnet. Wenn Ministerin
Aigner also von einem Milchfonds in der Größenordnung bis 350 Mio. € spricht, meint sie damit alle „neuen“ Modulations- und nicht genutzten Direktzahlungsmittel. Das deutet nicht gerade auf einen gesunden Realitätssinn hin.
Vielmehr werden an dieser Stelle schwierige nationale Verhandlungen erfolgen müssen, um zu entscheiden, wie viele Mittel in welche Sektoren und Programme fließen sollen. Der so genannte Milchfonds steht zur Investitionsförderung für Milchproduzenten, Weideprämien und Unterstützung von extensiven Haltungsformen, ökologische Milchproduktion, Dauergrünlandförderung in weniger wettbewerbsfähigen Gebieten und Unterstützung des Molkereisektors im Bereich der Strukturveränderungen und der Innovation bereit. Auch dieses Einsatzspektrum klingt zum Teil eher besorgniserregend, zumal die Maßnahmen im Bereich der Weideprämien und Grünlandförderungen in der ELER-Verordnung unter „Agrarumweltzahlungen“ angesiedelt werden sollen. Und ob Agrarumweltzahlungen geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu fördern, muss doch stark bezweifelt werden. Dass eine Restrukturierung des Molkereisektors hin zu mehr Marktstärke gefördert werden soll, ist zwar richtig, kann aber durch einen „faktisch nicht vorhandenen“ Milchfonds nicht geleistet werden.
Keine Vereinfachungen
Im Bereich Cross Compliance erfolgt künftig eine Aufspaltung zwischen verpflichtenden und optionalen Standards, wobei einige bisher verpflichtende Mindeststandards (z.B. zur Fruchtfolge) künftig nur noch optional anzuwenden sind. Ein vehement gefordertes Zurückschrauben von Standards in den Mitgliedstaaten soll mit dieser Änderung nicht einher geben. Mindestanforderungen, die in den Mitgliedsstaaten bereits festgelegt worden sind, wie Regelungen zur Fruchtfolge, dürfen nicht gestrichen werden – obwohl sie optional sind. Der neue Standard zur Einführung von Gewässerrandstreifen ist als verpflichtender Standard verabschiedet worden, der spätestens bis 2012 umgesetzt sein muss. In der Fußnote wird klargestellt, dass diese Gewässerrandstreifen flächendeckend geschaffen werden sollen. Sie müssen mindestens die Anforderungen der Nitratrichtlinie für die
Düngung an Gewässern einhalten, die in Deutschland mit der Düngeverordnung umgesetzt sind. Eine inhaltliche Verschärfung gegenüber dem geltenden Recht dürfte damit ausgeschlossen sein.
Vereinfachungen in Sachen Cross Compliance wurden wieder nur angekündigt, nicht umgesetzt. Neue Standards kamen hinzu.
Mit Ausnahme der Intervention für Brotweizen wird die Getreideintervention ab dem 1.7.2010 auf Null gesetzt. Die obligatorische Flächenstilllegung wird ab 1.1.2009 abgeschafft. Die Energiepflanzenprämie bleibt für das Jahr 2009 noch erhalten und wird danach ersatzlos gestrichen. Die dadurch frei werdenden Mittel in Höhe von 90 Mio. € fließen in die 12 neuen Mitgliedsstaaten der EU. Die Verarbeitungsbeihilfen für Trockenfutter, Kartoffelstärke, Flachs und Hanf werden ab 2012 entkoppelt. Fazit: Überwiegend hat sich bei den Beschlüssen zum Health Check die Europäische Kommission durchgesetzt, die nationalen Agrarminister mussten zurückstecken. Was heraus gekommen ist, war teilweise zu erwarten, ist selten zu verstehen und stellt die Landwirte vor neue Herausforderungen. Wie immer bei Brüsseler Beschlüssen bleiben eine Reihe nationaler Spielräume. Diese betreffen aktuell das Einsatzspektrum der neuen Modulationsmittel und der Mittel aus nicht verbrauchten Direktzahlungen. Zwar ist auch hier ein gewisses Korsett vorgegeben, aber ein Korsett ist in Maßen dehnbar. Probieren wir es aus!