Donnerstag, 24.05.2012
Müller fordert Hilfsprogramm für Japan
Berlin/Genf - Dr. Gerd Müller vom Bundeslandwirtschaftsministerium fordert von der Europäischen Kommission größtmögliche Unterstützung für Japan.
Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerd Müller fordert von der Europäischen Kommission ein Hilfsprogramm für die Leidtragenden in Japan.
© www.gerd-mueller.de
Ein Hilfsprogramm für Japan hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Landwirtschaftsministerium, Dr. Gerd Müller, gefordert. Er sehe in erster Linie die Europäische Kommission in der Pflicht, umgehend Möglichkeiten zur Unterstützung der notleidenden Bevölkerung in den von Erdbeben, Tsunami und der Havarie im Atomreaktor betroffenen Gebieten zu prüfen, sagte Müller.
Sofortprogramm mit Hilfslieferungen notwendig
Der Staatssekretär bezeichnete die Besorgnis der Deutschen angesichts möglicher
Folgen der Atomkatastrophe sowie die Vorsorgemaßnahmen der
Bundesregierung als verständlich und gerechtfertigt. "Allerdings dürfen
dabei nicht die eigentlichen Leidtragenden in Vergessenheit geraten",
mahnte Müller. Seinen Erkenntnissen zufolge könnte ein
Sofortpropramm mit Hilfslieferungen von Medikamenten, Nahrungsmitteln
und Trinkwasser einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der
verheerenden Folgen in Japan leisten. Dies sei ebenso zu klären wie die
Ausgestaltung eines mittelfristig angelegten Aufbauprogramms für den
schwer getroffenen Nordosten, in dem nicht zuletzt die Landwirtschaft
eine wichtige Rolle spiele. "Ich gehe davon aus, dass die zuständigen
Stellen in Brüssel und Berlin aktiv werden", so der CSU-Politiker.
Japan wehrt sich gegen Handelsbeschränkungen
Japan hat sich unterdessen gegen seiner Ansicht nach unberechtigte
Handelsbeschränkungen als Folge des Atomunfalls bei der
Welthandelsorganisation (WTO) beschwert. "Länder sollen bei
landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Japan, die angeblich radioaktiver
Strahlung ausgesetzt sein könnten, nicht überreagieren", sagten
Vertreter Japans der WTO. Diese exportierten Waren seien bereits in
Japan streng kontrolliert worden.
Nachweislich nicht kontaminierten Erzeugnissen dürfe der Import nach den
WTO-Regeln nicht verweigert werden.
AgE/dpa
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