Samstag, 11.02.2012
Hofabgabeklausel bleibt bestehen
BERLIN. In der Alterssicherung der Landwirte wird die Hofabgabeklausel beibehalten. Ein Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf eine Abschaffung der Regelung ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP diese Woche im Bundestag abgelehnt worden, nachdem er Mitte Mai in die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden war. Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihr Veto damit, dass die Klausel den Generationenwechsel und damit gut ausgebildete, motivierte Betriebsleiter fördere und einer Zersplitterung der Bewirtschaftungsflächen entgegenwirke.
Als strukturpolitisch notwendiges Instrument müsse sie beibehalten werden, unterstrich die CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler. Die FDP-Fraktion stellte sich gegen eine Abschaffung der Klausel, räumte aber Reformbedarf ein. Agrarexperte Edmund Geisen betonte, die Regelung helfe Junglandwirten, ihr Wissen und Können in die Betriebe einzubringen. Allerdings habe der Agrarsektor einen tiefgreifenden Strukturwandel hinter sich, der sich auch auf die Voraussetzungen der Hofabgabe erstrecke. Damit sei die Klausel nicht mehr zeitgemäß, stellte Geisen fest.
Er wolle daher, so Geisen, mit dem Berufsstand und dem Bundeslandwirtschaftsministerium über mögliche Veränderungen beraten. Die SPD-Fraktion betonte den bisherigen strukturpolitischen Erfolg der Klausel, ließ ihre Haltung gegenüber einer Abschaffung aber offen. Die Linken bezeichneten einen Rentenbezug trotz Weiterbewirtschaftung des Betriebs als Quersubventionierung. Die Bündnisgrünen hatten ihren Antrag damit begründet, dass viele Betriebsleiter ihre Unternehmen nicht abgeben könnten, weil sie zum Beispiel keine ausreichende Alterssicherung oder keinen Hofnachfolger hätten. Eine Vorenthaltung der Leistungen in diesen Fällen sei aufgrund der jahrzehntelangen Beitragszahlung ungerecht. Die Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Cornelia Behm, bezeichnete die Ablehnung des Antrags als „ernüchterndes Ergebnis“ für die Beitragszahler. Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) forderte eine unbedingte Beibehaltung der Regelung.
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