Moskau - Seit dem 15. November 2011 sind Importe von lebenden Schweinen aus Deutschland nach Russland unterbrochen.
Seit 15. November ist der Import von lebenden Schweinen nach Russland unterbrochen.
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Das hat der Föderale Aufsichtsdienst für Tier-und
Pflanzengesundheit Russlands am vergangenen Freitag
auf seiner Internetseite bestätigt. Die Einschränkung
könne erst aufgehoben werden, nachdem der nationale Veterinärdienst
des Exportlandes ein System eingeführt habe, "das volle und unbedingte Einhaltung von entsprechenden,
in Russland und der russisch-weißrussisch-kasachischen
Zollunion geltenden Lebensmittelsicherheitsanforderungen
gewährleistet", heißt es in der Miteilung.
Zuvor hatte
der Leiter der Behörde, Sergej Dankwert, in einem
Presseinterview moniert, dass bei Schweineexporten aus
Deutschland die Frist von 30 Tagen nach dem letzten Einsatz
von Antibiotika nicht eingehalten werde. Seine Behörde
erhalte keine entsprechenden Sicherheitsgarantien vom
zentralen deutschen Veterinärdienst. Stattdessen leite dieser
nur die Garantien der zuständigen Landesbehörden automatisch
weiter. Das hält Dankwert für nicht ausreichend.
Bundeslandwirtschaftsministerium ist zuversichtlich
Unterdessen äußerte sich der Parlamentarische Staatssekretär
vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Gerd
Müller, zuversichtlich, dass der Handelskonflikt alsbald
gelöst werde.
Nicht nachvollziehbar "Ich gehe davon aus, dass die auf russischer Seite entstandenen
Irritationen in dieser Woche beseitigt werden können",
sagte Müller dem Presse- und Informationsdienst
AgE. Dann werde eine Abordnung des Föderalen
Aufsichtsdienstes aus Moskau in Berlin erwartet.
Müller bezeichnete in einem Gespräch mit einem Mitarbeiter
Dankwerts am Rande der
Agritechnica in Hannover
die russische Begründung für den Importstopp als nicht
nachvollziehbar. Auch nach der Ankündigung des Einfuhrverbots
habe die Moskauer Veterinärbehörde keine
Garantien zu Schlachtschweinen verlangt. "Wir werden
unseren Partnern deutlich machen, dass für unsere Ausfuhren
nach Russland die gleichen Bestimmungen gelten
wie im Handel mit den EU-Ländern", kündigte der Staatssekretär
an.