Pflanze
18.10.2007
Schleswig-Holstein

Keine Bekanntgabe der Flächen mit gentechnisch verunreinigter Rapssaat

Kiel - Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume weist die Kritik an seiner Entscheidung zurück, die von der Aussaat des verunreinigten Rapssaatguts betroffenen Flächen nicht bekannt zu geben.

 Raps, Feld
Raps wächst derzeit auf 1,5 Millionen Hektar Ackerfläche (Foto: agrarfoto.com)

Der Entschluss sei auf Grundlage einer Abwägung zwischen Umweltinformationsrechten und Persönlichkeitsschutzrechten getroffen worden. Hinzu kommt, dass die betroffenen Landwirte ihre Entschädigungsansprüche möglicherweise gerichtlich durchsetzen müssten und sich zum Teil schon in laufenden Verfahren befinden. Allerdings steht es jedem der in Schleswig-Holstein betroffenen etwa 20 Landwirte selbstverständlich auch weiterhin zu, sich selbst in der Öffentlichkeit zu offenbaren. Statt lediglich Landwirte öffentlich an den Pranger zu stellen, die im guten Glauben ein nicht verkehrsfähiges Produkt erworben und verwendet haben, konzentriert sich das Ministerium darauf, die Vernichtung des Aufwuchses aus der verunreinigten Rapssaat sicherzustellen. Hierzu sind entsprechende Anordnungen getroffen worden, deren Einhaltung von den Ämtern für ländliche Räume überwacht werden. Alle Befürchtungen über eine unkontrollierte Auskreuzung der gentechnisch veränderten Rapssaat sind somit reine Spekulation. Eine Auskreuzung von verunreinigter Rapssaat kann aus Sicht des Ministeriums mit den angeordneten Maßnahmen verhindert werden.

Die betroffene Rapssaat war nur zu einem sehr geringen Anteil von zwischen 0,03 und 0,1 Prozent verunreinigt. Der verfügte Umbruch sowie die nachfolgenden Herbizidbehandlungen der nachgebauten Kulturen lassen einen späteren Aufwuchs dieser Rapssorte nicht mehr zu. In Schleswig-Holstein ist diese Rapssat nur auf einer Fläche von etwa 300 Hektar bei einer landwirtschaftlichen Gesamtfläche von 1.500.000 Hektar in Schleswig-Holstein ausgesät worden. Das Ministerium erneuert seine Erwartung einer angemessenen Entschädigung der betroffenen Landwirte durch den Verursacher, die nordrhein-westfälische Saathandelsfirma. Alle Beteiligten sollten sich überdies um eine sachliche Aufarbeitung bemühen statt in unverantwortlicher Weise Schuldzuweisungen zu betreiben sowie ungerechtfertigte Ängste in der Bevölkerung zu schüren. (pd)


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