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29.10.2007

Bund Deutscher Landjugend

BDL fordert konstruktiven Umgang mit der grünen Gentechnik

Berlin - Die grüne Gentechnik birgt Risiken und Chancen, die genau analysiert werden müssen“, so Johannes Scharl, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL).

Scharl.jpg Milchmarkt, Scharl
Scharl, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) (Foto: Werkbild)

Verteufeln der Grünen Gentechnik ist nach Ansicht des BDL der falsche Weg.  Darum hat sich der BDL die umstrittene Novelle zum Gentechnik-Gesetz in seinem Arbeitskreis „Agrarpolitik“ noch einmal genauer angeschaut. Zu den Knackpunkten zählt nach Auffassung der JunglandwirtInnen die Haftungsfrage. Wenn die Ernte eines konventionell oder ökologisch produzierenden Landwirts mit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verunreinigt ist, sollen die LandwirtInnen, die GVO angebaut haben, gesamtschuldnerisch und verschuldensunabhängig haften. „Es kann doch nicht sein, dass nur die Landwirte und Landwirtinnen für mögliche Schäden verantwortlich gemacht werden“, so Johannes Scharl. Passender wäre ein Haftungsfonds, der zudem auch von den HerstellerInnen und VertreiberInnen des GVO-haltigen Saat- und Pflanzgutes gespeist werde, so der BDL-Arbeitskreis. Um Verunreinigungen mit GVO in der Nahrungs- und Futtermittelkette gering zu halten, fordert der BDL zudem für das Saatgut einen Schwellenwert für ungewollte, tolerierbare Verunreinigungen. Dieser müsse bereits bei 0,1 Prozent liegen und nicht erst beim EU-Schwellenwert für GVO-Verunreinigungen von 0,9 Prozent, so die jungen LandwirtInnen.

Als positiv bewertet der BDL die Tatsache, dass in der Gesetzesnovelle endlich Regelungen zur „guten fachlichen Praxis“ für LandwirtInnen getroffen wurden. Dennoch seien einzelne Regelungen in der Praxis schwer umsetzbar und zum Teil sogar unsinnig. Das sei zum Beispiel bei der Abstandsregelung bei GVO-Maisflächen der Fall, wo zu benachbarten ökologischen Mais-Anbauflächen doppelt so viel Abstand wie zu konventionellen Mais-Anbauflächen gehalten werden soll. Als Beispiel nannten die JunglandwirtInnen auch die Möglichkeit privater Absprachen zwischen NachbarInnen, die zu unkalkulierbaren Risiken für die LandwirtInnen führen könnten. (pd)


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