Panorama
03.01.2008
Tierschutztransportverordnung

Für den Tiertransport gelten neue Bestimmungen

Niedersachsen - Wer künftig Tiere aufgrund wirtschaftlicher Interessen über eine längere Strecke transportieren will, benötigt einen Befähigungsnachweis für Tiertransporte. Die neue Regelung gilt auch für Landwirte.

af_transport.jpg Tiertransport
(Foto: Agrarfoto)

Die niedersächsische Landwirtschaftskammer teilte mit, dass aufgrund der EU-Verordnung Nr. 1/2005 ab dem 05. Januar 2008 auch Landwirte, Pferdewirte, Tierpfleger, Tierwirte oder Personen mit anderen anerkannten Berufsabschlüssen, für den Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km einen schriftlichen Befähigungsnachweis benötigen. Sie müssten dafür der Veterinärbehörde des Kreises nachweisen, dass sie über den Inhalt der Verordnung geschult worden seien und eine Prüfung abgelegt hätten. Der Befähigungsnachweis sei zukünftig immer dann notwendig und mitzuführen, wenn es sich um Transporte mit wirtschaftlichem Hintergrund handle, d.h. bei denen direkt oder indirekt ein Gewinn entstehe oder angestrebt werde. Dazu zählten auch Transporte zu Auktionen und Tierschauen.

Eine Ausnahme sei der Transport von registrierten Pferden (mit Equidenpass), die zu Wettbewerben, kulturellen Veranstaltungen, Rennen oder zu Zuchtzwecken transportiert würden. Wer seine eigenen Tiere in eigenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen bzw. Transportmitteln im Umkreis von weniger als 50 km Entfernung transportiere oder im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderschafhaltung sowie für Transporte von Tieren unter Anleitung eines Tierarztes in oder aus einer Tierklinik o.ä., benötige auch keinen gesonderten Befähigungsnachweis für den Transport.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. die LVA Echem bieten für Landwirte, die eigene Tiere transportieren wollen, entsprechende Schulungen an. Die Schulung richtet sich an Landwirte oder ähnliche Berufsgruppen, die ihre Berufsausbildung vor dem 05. Januar 2007 abgeschlossen haben oder Personen mit ausreichenden Erfahrungen im Umgang mit und beim Transport von Tieren. Für Landwirte mit abgeschlossener Berufsausbildung nach diesem Stichtag gilt die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben. (pd)


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Täglich rollen Tausende LKW quer durch Europa, quer durch Deutschland - von Polen, Rumänien und Ungarn nach Frankreich und Italien, von Skandinavien in die Mittelmeerländer bis nach Afrika. Ihre Fracht: lebende Pferde, Rinder, Schweine, Schafe - die Opfer menschlicher Fraßsucht und menschlicher Gier nach Maximalprofiten. Bis zu fünf oder sogar zehn Tagen dauert die Reise in den rollenden Gefängnissen, stehen die Tiere enggepreßt in den LKW's, in glühender Sonne und eisiger Kälte, hungrig und durstig und häufig verletzt. 30.000 Pferde und 400.000 Schweine sterben alljährlich auf den Transporten. Trotzdem sind Lebendtransporte rentabel und werden staatlich subventioniert. Die Verluste sind einkalkuliert. Nur mit der gesetzlichen Verpflichtung, Tiere nur und ausschließlich im nächstgelegenen Schlachthof töten zu dürfen, kann dem Grauen der Schlachttiertransporte überhaupt begegnet werden.
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