Donnerstag, 24.05.2012
VDAJ: Milchpreis-Veröffentlichungsverbot berührt Pressefreiheit
Der Verband Deutscher Agrarjournalisten wendet sich gegen die Vorgaben des Kartellamtes, wonach aktuelle Milchauszahlungspreise nicht mehr veröffentlich werden dürfen.
Deutschland war von 2009 bis 2010 in vielen Bereichen Spitzenreiter.
© Mühlhausen/landpixel
Entsprechende Angaben müssen laut einem sogenannten Fallbericht der Behörde mindestens sechs Monate alt sein. Der VDAJ sieht dadurch die Berichterstattung über die Milchmärkte stark eingeschränkt. "Letztendlich berührt das Verbot auch die Pressefreiheit", so die VDAJ-Vorsitzende Katharina Seuser.
Zur Berichterstattung über Molkereiunternehmen gehöre selbstverständlich auch der aktuelle Milchauszahlungspreis. Er kennzeichne insbesondere bei den genossenschaftlichen Molkereien noch stärker als andere betriebswirtschaftliche Zahlen die Leistungsfähigkeit der Unternehmen.
Keine aussagekräftigen Berichte möglich
Aussagekräftige Berichte seien mit der Vorgabe des Bundeskartellamtes
nicht mehr möglich, und die Arbeit der Agrarjournalisten werde
eingeschränkt, so Seuser. Der VDAJ ist darüber erstaunt, dass das
Kartellamt sich gegen Markttransparenz wende, da diese doch für
funktionierende Märkte sorge. "Es ist gerade die Arbeit der
Agrarjournalisten, für Transparenz auf den landwirtschaftlichen Märkten
zu sorgen." Diese Arbeit werde von den Landwirten, die das
Bundeskartellamt nun vermeintlich schützen will, sehr geschätzt. Von
daher sei die Argumentation der Behörde nicht nachzuvollziehen.
Der VDAJ
kündigte an, die laufenden Gespräche zwischen der Branche und dem Kartellamt
über die Einschränkungen zu verfolgen und sich weiter für eine ungehinderte
Berichterstattung einzusetzen.
pd
Um ein Kommentar zu schreiben müssen Sie sich einloggen.