Donnerstag, 24.05.2012
'Wir kontrollieren die gesamte Prozesskette'
Berlin - Geringere Besatzdichten, mehrmals jährlich unangemeldete Kontrollen - die wichtigste Kontrollinstanz von Eiern aus alternativen Hennenhaltungssystem heißt KAT. Das verbirgt sich dahinter.
"Wir kontrollieren die gesmate Prozesskette", sagt Caspar von der Crone, Geschäftsführer KAT e.V., im Gespräch mit Birgit Greuner von agrarheute.com auf der Grünen Woche. Das fange an bei der Junghennenaufzucht, "Futtermittelindustrie, Legehennenbetriebe, Packstellen bis hin zum Verbraucher; auch der Handel ist mit einbezogen." Kontrollen fänden grundsätzlich unangemeldet und mehrmals im Jahr statt. "Schließlich zahlt der Verbraucher beispielsweise für Freilandhaltung auch mehr Geld", argumentiert von der Crone.
Das ist KAT
KAT steht für Kontrollierte Alternative Tierhaltungsformen. Der Verein wurde 1995 gegründet und ist heute die wichtigste Kontrollinstanz für die Herkunftssicherung und Rückverfolgung von Eiern aus alternativen Hennenhaltungssystemen in Deutschland und den benachbarten EU-Ländern.
Grundlage für das Halten von Legehennen sind die von der EU festgelegten Richtlinien in den Vermarktungsnormen. Die KAT-Kriterien gehen deutlich darüber hinaus. Sie berücksichtigen die Bestimmungen der deutschen Hennenhaltungsverordnung sowie Aspekte des Tierschutzes. Ziel ist die länderübergreifende Einhaltung der von KAT festgelegten Kriterien, eine lückenlose Kontrolle und Überwachung der aus diesen Haltungsformen stammenden Eiern sowie die konsequente Erfassung der Warenbewegungen vom Legebetrieb bis hin zum Verbraucher.
Ein weiteres Ziel ist insbesondere die Sicherstellung der Rückverfolgung und Umsetzung der EU-Verordnung 178/2002. Mittels einer Internetdatenbank werden die Futtermittelwerke, die Packstellen, die Legebetriebe mit der Anzahl der Legehennen, der Legeleistung sowie die gehandelten Mengen zwischen allen Handelspartnern erfasst. So kann zu jeder Zeit geprüft werden, ob die Daten plausibel sind.
Diese Haltungsformen gibt es
KAT prüft in vier Bereichen:
- Bodenhaltung
- Freilandhaltung
- Biohaltung
- Tierschutz geprüft
Kriterien Bodenhaltung
Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum nutzen; mindestens 1/3
der Stallgrundfläche steht als Scharrraum zur Verfügung. Der Stall muss
mit entsprechenden Tränke- und Futtereinrichtungen, Nestern,
Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein.
- Besatzdichte: max. 9 Hennen/m2 Nutzfläche. Es dürfen maximal
6.000 Hennen pro Stalleinheit gehalten werden.
- Einstreumaterial:
Sand, Stroh oder andere natürliche Materialien.
- Sitzstangen
Die Gesamtfläche der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere
gleichzeitig darauf sitzen können. Mindestens 15 cm
Sitzstangen-länge/Tier sind vorgeschrieben. Die Sitzstangen müssen so
geformt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht
auftreten.
- Nester, Nestboden, Nesteinstreu:
Die Nester müssen den Tieren täglich uneingeschränkt zur Eiablage zur
Verfügung stehen. Es sind Nestsysteme zu wählen, die keine für die
Batteriehaltung typischen Abrollspuren hinterlassen. Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder
Familiennester (120 Hennen/m2 Nestfläche); die Gruppennesttiefe beträgt
mindestens 40 cm.
- Beleuchtung:
Der Einfall von natürlichem Tageslicht muss gewährleistet sein.
Kriterien Freilandhaltung
Es gelten die Kriterien der Bodenhaltung, zusätzlich wird den Tieren in
der Freilandhaltung tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten.
- Auslauf:
Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine
Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird; er muss in
unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen
tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein.
Die Freilandfläche muss bewachsen sein und über die gesamte Fläche
gleichmäßig verteilt
- Kaltscharrraum (Kaltauslauf) obligatorisch:
In der KAT-Freilandhaltung ist der Anbau eines Kaltscharrraumes an den
Stall obligatorisch. Dieser helle und luftige Kaltauslauf kann als
Vorstufe zur Freilandfläche betrachtet werden, so dass den Tieren z. B.
auch bei gesetzlicherseits verordnetem Aufstallungsgebot ein Aufenthalt
außerhalb des Stallinnenraumes möglich ist.
Kriterien Biohaltung
Grundlage bilden die Vorgaben der EU-Ökoverordnung. Die Küken/Junghennen müssen bereits aus ökologischer Haltung stammen.
- Besatzdichte:
Die Besatzdichte für Legehennen in ökologischer Erzeugung beträgt 6
Hennen/m2 Nutzfläche. Mindestens 1/3 der begehbaren Fläche muss als
Scharrraum ausgewiesen sein. Die Gruppengröße pro Stalleinheit beträgt
3.000 Hennen.
- Auslauf:
Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine
Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird; er muss in
unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen
tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein
- Nester:
Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder
Familiennester (83 Hennen/m2 Nestfläche); die Gruppennesttiefe beträgt
mindestens 40 cm. Die Länge der Sitzstangen beträgt 18 cm pro Tier.
Für Ställe, die für die Produktion von Bio-Eiern errichtet bzw. umgebaut
wurden, ist Tageslicht vorgeschrieben.
- Futter:
Es darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Futter aus gentechnisch
unveränderten Erzeugnissen verwendet werden.
Kriterien Tiergesundheit
Entsprechend der EU-Öko-Verordnung ist der vorbeugende Einsatz von Antibiotika
und Hormonen verboten. Phytotherapeutische und homöopatische Erzeugnisse
sind chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder
Antibiotika vorzuziehen. Das systematische Stutzen von Schnäbeln ist nicht gestattet. Außerdem:
- Geringere Besatzdichten
- Größere Nestflächen
- Keine Gentechnik im Futter
- Obligatorischer Außenscharraum
- Lichtverhältnisse mit klarem Tag/Nachtwechsel
Erfolgreiches Siegel
Inzwischen sind dem Kontrollsystem über 200 Packstellen mit mehr als
5.000 Legebetrieben angeschlossen. Hinzu kommen 140 Mischfutterbetriebe.
Die Mitgliedsbetriebe stammen aus fast allen Ländern der Europäischen
Union und der Schweiz.
pd
Um ein Kommentar zu schreiben müssen Sie sich einloggen.