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Vielmehr sollten eigenständige und klare Ausbauziele für die erneuerbaren Energien formuliert werden, forderte die Länderkammer in einer Stellungnahme zur Mitteilung der EU-Kommission über die EU- Energiestrategie. Das in der Mitteilung formulierte Ziel, bis 2020 zwei Drittel des Stroms aus CO2-armen Quellen zu erzeugen, sei weder unter Transparenznoch unter fachlichen Aspekten sinnvoll.
Ebenfalls ablehnend stehen die Ländervertreter der vorgeschlagenen EU-Harmonisierung beim Ausbau der erneuerbaren Energien gegenüber. Die Kommission hatte sich für eine europaweite Planung und ein europaweites Management bei der Entwicklung neuer Technologien ausgesprochen, um beispielsweise Biokraftstoffe der zweiten Generation, die CO2-Abscheidung und -Speicherung, aber auch Heizung und Kühlung auf Basis erneuerbarer Energien zu fördern.
Vorrang für Erneuerbare Energien
Der Bundesrat unterstrich, Zielvorgaben und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Umsetzung mit geeigneten Instrumenten hätten sich bewährt. Die Länderkammer sprach sich außerdem dafür aus, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien nicht zeitlich bis 2020 anzustreben, sondern sachlich an Voraussetzungen anzupassen. Unter anderem müssten dafür die staatlichen Förderungen für konventionelle Energieträger abgebaut werden.
Ehrgeizige Ziele verfolgen
Im Grundsatz befürworten die Ländervertreter die EU-Energiestrategie 2020 allerdings. Dadurch könnten geeignete Rahmenbedingungen für die Marktakteure geschaffen werden, um den notwendigen Aus- und Umbau der europäischen Energieversorgung voranzutreiben. Bei der Umsetzung sollte die Kommission vermehrt auf marktwirtschaftliche Lösungen setzen und die Länder frühzeitig und angemessen bei der weiteren Entwicklung der EU-Energiestrategie beteiligen. Hierfür solle sich die Bundesregierung einsetzen, erklärte die Länderkammer. (AgE)

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