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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Steuer und Finanzen » Kleinbauern ]
Donnerstag, 24.05.2012
Steuer und Finanzen | 17.01.2012 Redaktion agrarheute.com

Bundesrechnungshof: Kleinbauern zahlen zu wenig Steuern

Bonn - Der Bundesrechnungshof (BRH) hat erhebliche Mängel bei Steuerregelungen für kleinere Land- und Forstwirte beanstandet und Änderungen empfohlen.
Wie der Bundesrechnungshof kritisierte, sei eine pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ungerecht. © landpixel.de
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Wie der Bundesrechnungshof kritisierte, sei eine pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ungerecht.
© landpixel.de
Im Kern stellten die Prüfer fest, dass solche Betriebe vergleichsweise zu wenig Steuern zahlten und zu günstig wegkämen. Eine pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sei ungerecht, nicht mehr zeitgemäß und ergebe zu niedrige Steuern. Der BRH äußerte seine Kritik in einem am Dienstag in Bonn veröffentlichten Sonderbericht für Bundestag und Bundesregierung. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die Gewinnermittlung nach der sogenannten Einheitsbewertung abzuschaffen.
 
Einheitsbewertung sei Hauptursache
 
Hauptursache für die Mängel sei die Gewinnanbindung an diese Einheitsbewertung, stellte der BRH fest. Der steuerliche Gewinn wird danach anhand von gesetzlich geregelten Durchschnittswerten ermittelt, wobei Einnahmen und Ausgaben pauschal berücksichtigt werden. Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach anderen Methoden ermittelten, hätten ihre Einnahmen und Ausgaben hingegen in voller Höhe anzusetzen. Die steuerlichen Gewinne aus der Ermittlung nach Durchschnittswerten fielen im Vergleich mit allgemein anerkannten Schätzmethoden "durchgehend zu niedrig" aus.
 
Der Bundesrechnungshof hatte nach eigenen Angaben schon 1995 eine zutreffende und gerechte Besteuerung kleinerer Land- und Forstwirte angemahnt. Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sei daraufhin mit dem Ziel geändert worden, die Mängel zu beseitigen. In ihrem aktuellen Bericht stellten die Prüfer fest, dass die damals vom Gesetzgeber erhoffte Vereinfachung nicht eingetreten sei.
 
Vereinfachte Gewinnermittlung empfohlen
 
Um eine zielgenauere Förderung der kleineren Betriebe bei gleichzeitiger Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung zu erreichen, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen. Von diesen wären Ausgaben pauschal in Höhe festgelegter Prozentsätze der Einnahmen abzuziehen. Hierdurch wären kleinere Land- und Forstwirte wie bisher von der Pflicht befreit, ihre Ausgaben aufzuzeichnen.
 

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dpa
Fachbeitrag zum Thema:
Redaktion Land und Forst Geld & Recht Steueränderungen
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Keywords Bundesrechnungshof | Einheitsbewertung | Gewinnermittlung | Kleinbauern | Steuern
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