Donnerstag, 24.05.2012
Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigt Tierschutzpläne
Berlin - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seine Pläne für einen verbesserten Tierschutz in einem Bericht an den Ernährungsausschuss bekräftigt.
Die Kleingruppenhaltung wurde erst vor fünf Jahren in Deutschland eingeführt.
© landpixel.de
In einem Bericht an den Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigte das Ressort jetzt sein Vorhaben, künftig keine neuen Anlagen mit Kleingruppenhaltung von Legehennen mehr zuzulassen. Begründet wird dies mit der geringen Bedeutung, die diese Haltungsform vor allem im Vergleich zur Bodenhaltung erlangt habe. Das Ministerium will eigenen Angaben zufolge kurzfristig einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorlegen. Für Halter, die in die Kleingruppenhaltung investiert haben, soll Bestandsschutz gewährleistet werden. Dies sei allein aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig.
Bislang keine Entscheidung im Bundesrat
Darüber hinaus hält das Ministerium an seinen Plänen für die Einführung
einer freiwilligen Tierschutzkennzeichnung fest. Eine solche
Kennzeichnung solle Verbraucher in die Lage versetzen, besonders
tierschutzgerecht erzeugte Produkte zu erkennen. Erzeuger erhielten die
Möglichkeit, gegenüber den Verbrauchern die Einhaltung von
Tierschutzstandards glaubwürdig zu kommunizieren, die im Vergleich zu
den gesetzlichen Mindestvorgaben erhöht seien. Im Ministerium geht man
davon aus, dass eine derartige Kennzeichnung mittelbar zu einer
Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung beitragen kann.
Über das von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Bundesrat beantragte Verbot der Käfighaltung von Legehennen hat der Agrarausschuss in seiner Sitzung am 28. Februar noch nicht abgestimmt. Rheinland-Pfalz beantragte nun in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 18. März sofort über die tierschutzgerechte Haltung von Legehennen zu entscheiden.
Unklare Situation bei Ferkelkastration
Im Hinblick auf die
betäubungslose Ferkelkastration unterstreicht das Ministerium seine
Auffassung, wonach ein Ausstieg grundsätzlich machbar sei. In diesem
Jahr soll eine Entscheidung über den realisierbaren Horizont
herbeigeführt werden.
AgE
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