Donnerstag, 24.05.2012
Kroatien: Direktbeihilfen auf Niveau von Litauen und Slowakei
Brüssel - Sollte Kroatien der EU beitreten, werden dort ansässige Landwirte nach einer zehnjährigen Übergangsfrist insgesamt 373 Millionen Euro Direktbeihilfen erhalten.
Vor allem Landbesitzer, nicht die Landwirte selbst, profitieren nach Ansicht des Professors von den Direktzahlungen.
© Mühlhausen/landpixel
Das hat die Europäische Kommission vergangene Woche mitgeteilt, nachdem im Rahmen der Beitrittsverhandlungen kurz vor Ostern das Kapitel "Landwirtschaft und ländliche Entwicklung" geschlossen worden war. Der Betrag von jährlich 373 Millionen Euro wird allerdings nicht unmittelbar mit der EU-Mitgliedschaft fällig, sondern soll über einen zehnjährigen Übergangszeitraum schrittweise erreicht werden.
Im ersten Jahr werden die kroatischen Landwirte aus EU-Töpfen lediglich 25 Prozent ihres vereinbarten Anspruchs auf Direktbeihilfen erhalten. Damit folgt die EU dem Prozedere des sogenannten "Phasing-in", das bereits für die beiden Erweiterungsrunden 2004 und 2007 angewandt wurde.
Die übrigen Mittelverteilungen im Agrarbereich sind noch im Fluss; sie sollen erst kurz vor dem endgültigen Abschluss der Verhandlungen mit den übrigen Haushaltsfragen geklärt werden. Außergewöhnliche Sonderkonditionen wurden Zagreb nach Angaben der Kommission nicht eingeräumt.
Verkauf landwirtschaftlicher Nutzfläch darf beschränkt werden
Übergangsfristen sollen unter anderem für den Import von Rohzucker und
die Anwendung des Cross-Compliance-Systems gelten. Restbestände
bestimmter Nahrungsmittel, deren Bezeichnung EU-Recht zuwiderläuft,
dürfen aufgebraucht werden. Mittel aus der ländlichen Entwicklung sollen
für ergänzende nationale Zahlungen herangezogen werden dürfen.
Ferner
sollen die ersten Programme zur ländlichen Entwicklung angesichts der
Ende 2013 auslaufenden Haushaltsperiode vereinfacht abgewickelt werden.
Darüber hinaus wurde Kroatien erlaubt, den Ankauf von
landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Ausländer sieben Jahre lang zu
beschränken. Diese Übergangsfrist kann auf Antrag um drei Jahre
verlängert werden. Davon macht bereits eine Reihe der 2004 beigetretenen
Mitgliedstaaten Gebrauch.
EU-Kommission: Agrarstruktur ineffizient
Die EU-Auflagen im Lebensmittelsicherheits- und Veterinärbereich muss
das Balkanland vom ersten Tag an vollumfänglich erfüllen. Hinsichtlich
des EU-weiten Verbots der Legehennenhaltung in nicht ausgestalteten
Käfigen ab 2012 wurde den kroatischen Eiererzeugern eine einjährige
Gnadenfrist eingeräumt. Eier, die nicht im Einklang mit den
Gemeinschaftsvorschriften produziert wurden, dürfen solange innerhalb
Kroatiens weiter verkauft werden. Eier sind nach Angaben der Kommission
eines der wenigen Produkte, bei denen Kroatien nicht auf Importe
angewiesen ist, neben Geflügelfleisch, Kartoffeln, Mais, Weizen, Zucker
und Wein.
Dagegen bestehen Lücken in der Eigenversorgung mit Rindfleisch
und Milch - auch weil die Rindviehbestände während des Balkankrieges
Anfang der neunziger Jahre deutlich abgestockt wurden. Die
EU-Agrarhandelsbilanz mit Kroatien ist positiv: Für den Zeitraum 2007
bis 2009 betrug der durchschnittliche Überschuss 455 Millionen Euro.
Die
Kommission bewertet die Agrarstruktur des Landes als ineffizient: Eine
Vielzahl kleiner Familienbetriebe steht einigen staatlichen
Großunternehmen gegenüber. Die durchschnittliche Betriebsgröße lag Mitte
des Jahrzehnts bei 2,4 Hektar. Trotz eines günstigen Klimas bleibt der
Sektor unter anderem deshalb hinter seinen Möglichkeiten zurück.
AgE
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