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Das europäische Modell einer multifunktionalen Landwirtschaft, die hochwertige Lebensmittel und nachwachsende Rohstoffe erzeugt und gleichzeitig vielfältige Leistungen für die Gesellschaft erbringt, habe sich bewährt, so die Minister.
Auch künftig sei es notwendig, solche Leistungen angemessen zu honorieren, denn: "Zukunftsfähige bäuerliche Betriebe sind das Fundament für vitale ländliche Räume und eine intakte, attraktive Kulturlandschaft."
Brunner und Hauk lehnen deshalb die von Staaten wie Großbritannien und Schweden verfolgte Kürzung des Agrarbudgets ebenso ab wie die von den neuen Mitgliedsstaaten angestrebte Nivellierung innerhalb der EU. Beides würde die bäuerliche Landwirtschaft in Deutschland und vielen Teilen Europas ernsthaft gefährden.
'Nicht an den tragenden Säulen rütteln'
Bei der Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik darf laut Brunner und Hauk an der bewährten Struktur aus zwei tragenden Säulen nicht gerüttelt werden. Die erste mit den Direktzahlungen werde sich noch stärker an den erbrachten Leistungen der Landwirte für die Gesellschaft orientieren müssen. Die zweite Säule gelte es als wichtiges Instrument einer integrierten Agrar-, Umwelt- und Strukturpolitik zu erhalten.
Ausgleichszulage weiter erhalten
Einig sind sich Bayern und Baden-Württemberg, dass den Regionen dabei noch mehr Spielräume zur Verfügung stehen müssen, denn: "Nur so können wir gewachsenen Strukturen in den einzelnen Regionen gerecht werden." Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sehen Brunner und Hauk als unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung. Sie sei auch künftig zwingend notwendig, um Landwirten in von Natur aus benachteiligten Regionen einen Teil ihrer erhöhten Aufwendungen auszugleichen. Die Minister kündigten an, jedem Versuch Brüssels, die Ausgleichszulage auszuhöhlen oder mit anderen Zielsetzungen zu versehen, entschieden entgegenzutreten.
Bei der von der EU-Kommission geplanten Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete müssen nach Ansicht Bayerns und Baden-Württembergs alle derzeit als benachteiligt eingestuften Regionen weiterhin in der Gebietskulisse bleiben. Für die Abgrenzung gebe es zu dem bewährten zentralen Parameter der sogenannten Landwirtschaftlichen Vergleichszahl keine sinnvolle Alternative. In Bayern und Baden-Württemberg sind derzeit rund 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche als von Natur aus benachteiligt eingestuft. In diesen Gebieten wirtschaften rund 65 Prozent der Landwirte. Bei den Milchviehhaltern sind es sogar 70 Prozent in beiden Ländern. (pd)

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