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[ » BLW » Content » Politik » Landesplanung ]
Donnerstag, 24.05.2012
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Politik | 03.08.2011

Ministerrat beschließt Entwurf eines neuen Bayerischen Landesplanungsgesetze

München - Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern bleiben Leitziel der Bayerischen Landesplanung.

Staatsminister Martin Zeil© Werkbild
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Staatsminister Martin Zeil
© Werkbild
Das Kabinett hat gestern einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Landesplanungsgesetz beschlossen. „Wir wollen auch in Zukunft unsere hohe Lebensqualität in Bayern erhalten. Mit dem heutigen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass keine Region im Freistaat in ihrer Entwicklung zurückbleibt oder gar abgehängt wird“, betonte Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil. Das im Entwurf ausdrücklich festgeschriebene Leitziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern ist Orientierungsvorgabe und Selbstverpflichtung für alle Ressorts der Staatsregierung.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor:
• Neu bei der Regionalplanung ist die Möglichkeit für die Regionalen Planungsverbände, auf freiwilliger Basis Aufgaben der Regionalentwicklung (z.B. Regionalmanagement, Energiemanagement) anstelle ihrer Mitglieder zu übernehmen. Die räumliche Abgrenzung der Regionalen Planungsverbände wird im Zuge der LEP-Fortschreibung überprüft und – wenn nötig – angepasst.
• Die Inhaltsvorgaben für das Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne werden entsprechend den Reformaufträgen „Deregulierung“ und „Vereinfachung“ auf wenige, abschließend festgelegte Kerninhalte beschränkt: Siedlungsstruktur, Verkehr, Wirtschaft, Freiraumsicherung und ausdrücklich auch Energieversorgung.
• Der Gesetzentwurf sieht ein Zentrales-Orte-System (ZOS) vor, das über den gesamten Freistaat aufgespannt ist. In den Zentralen Orten sollen wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie etwa Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser gebündelt werden.
Aufbauend auf dem Bayerischen Landesplanungsgesetz werden im künftigen Landesentwicklungsprogramm weitere wichtige Brennpunkte der Landesplanung geregelt werden. „Unser Ziel ist, dass wir die vielfältigen Nutzungsansprüche an kommunale Flächen interessengerecht ausgleichen. Das gilt zum Beispiel für die Anbindung von Neubauflächen an vorhandene Siedlungsstrukturen oder für Standortfragen im Bereich von Einzelhandelsgroßprojekten. Das künftige LEP wird nur noch das regeln, was der Staat zwingend regeln muss, um eine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen. Daher wird das neue LEP auch neue Gestaltungs- und Entwicklungsspielräume eröffnen“, so Zeil.  (pd)
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