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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Pflanze » Forst » Landeswaldgesetznovelle ]
Freitag, 10.02.2012
Forst | 01.09.2010

Kabinett beschließt Waldgesetz

Kiel - Die schleswig-holsteinische Regierung hat das Verfahren zur Änderung des Landeswaldgesetzes wieder aufgenommen und ihren neuen Novellierungsentwurf verabschiedet.

© Horst Bauer/Fotolia
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© Horst Bauer/Fotolia

Wie Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf dazu feststellte, ist es das Ziel der Novelle, die Regelungen des Landeswaldgesetzes auf die zwingend erforderlichen Vorschriften zu konzentrieren. Dabei solle es möglichst bürgerfreundlich ausgestaltet und den Waldbesitzern ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit zugestanden werden.

Konkret bedeute dies, dass beispielsweise die Genehmigungsverfahren für Erstaufforstungen und Waldumwandlungen durch die Einführung von Genehmigungsfiktionen beschleunigt würden, erklärte Rumpf.

Reitwegenetz soll dichter werden

Entsprechende Vorhaben würden dann als genehmigt gelten, wenn die zuständige Behörde nicht binnen drei Monaten nach Eingang sämtlicher Antragsunterlagen tätig werde. Um das Reitwegenetz in Schleswig-Holstein zu verdichten, würden trittfeste Verbindungswege in Wäldern in öffentlichem Eigentum für den Reitsport geöffnet. Entbehrliche Vorschriften, zum Beispiel über das Vorkaufsrecht, würden gestrichen. Zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen würden die gesetzlichen Regeln für die Waldbewirtschaftung an einem bundesweit geltenden Maßstab ausgerichtet, erläuterte Rumpf.

Betreten bleibt doch erlaubt  

Nicht mehr vorgesehen sei eine Beschränkung des Betretungsrechts in Wäldern. Der im März 2009 vom damaligen Agrarressortchef Dr. Christian von Boetticher vorgelegte Entwurf hatte noch zum Schutz der Tiere während der Hauptbrut- und Setzzeit ein Wegegebot für Waldbesucher vom 1. Februar bis zum 15. Juni vorgesehen. Die Beschränkung des Betretungsrechts auf Waldwege hätte waldpädagogische Tätigkeiten, beispielsweise der Waldkindergärten, erschwert und andere Nutzungen beeinträchtigt, erklärte Rumpf zur Begründung des Verzichts.

Inkrafttreten der Novelle im Jahr 2011

Nach Anhörung der Verbände soll der jetzige Gesetzentwurf im Herbst von der Landesregierung abschließend beraten und dem Landtag zugeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten der Novelle sei im Frühjahr 2011 zu rechnen, sagte die Ministerin. (AgE)

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