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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Landtechnik » Traktoren » Rundumlicht ]
Freitag, 25.05.2012
Traktoren | 01.10.2009

Landwirtschaftliche Fahrzeuge besser erkennen

Bonn - In den Kreisen Kleve, Neuss, Viersen und Wesel dürfen Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit dem Blinklicht (Rundumlicht) ausgerüstet werden und damit fahren.

© Otto-Durst/Fotolia
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© Otto-Durst/Fotolia

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen in den Kreisen Kleve, Neuss, Viersen und Wesel dürfen im Rahmen eines Versuches auch in diesem Jahr wieder mit einer oder zwei Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) ausgerüstet werden und damit fahren. Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hin.

Die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf beschränkt sich auf den Zeitraum vom 1. September 2009 bis 31. März 2010. Nach RLV-Angaben soll die Ausnahmegenehmigung dazu dienen, die Erkennbarkeit der langsam fahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Anhänger zu erhellen und somit zu einer Behebung der Verkehrssicherheit beizutragen.

Die Teilnahme an diesem Versuch ist freigestellt. Das Rundumlicht kann ganztägig bei Verkehr auf öffentlichen Straßen sowie bei Zu- und Abfahrten oder vom Feld eingeschaltet werden. Das Unfallgeschehen in der dunklen Jahreszeit und während der Ernte war Ausgangspunkt für die flächendeckende Einführung dieses Modellversuches im Jahre 1998. Der landwirtschaftliche Berufsstand versucht bereits seit längerem diese Ausnahmegenehmigung auch auf die anderen Kreise im Regierungsbezirk Düsseldorf und in dem gesamten Regierungsbezirk Köln im Rahmen einer solchen Allgemeinverfügung auszuweiten. (pd)

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Keywords Blinklicht | Rundumlicht | Verkehrssicherheit
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