Berlin - Der Agrarausschuss im Bundesrat muss sich heute mit einer Initiative von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz auseinandersetzen. Sie schlagen eine verkürzte Übergangsfrist bis 2023 vor.
BMELV: "Es ist sehr schade, dass die Länder nicht in der Lage waren, einen verfassungskonformen Vorschlag zu beschließen."
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Auf Grundlage eines Gutachtens des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) haben sich Niedersachsen und Rheinland-Pfalz auf eine Übergangsfrist der Kleingruppenhaltung bis Ende 2023 - im Einzelfall längstens bis 2025 - verständigt. Das KTBL hatte die normale Nutzungsdauer der Stallausrüstung und den Amortisationszeitraum auf in der Regel zirka elf Jahre beschrieben, teilt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit.
Bundesweiten 'Flickenteppich' verhindern
"Die Rechtsänderung ist wichtig und zielführend - ohne eine neue Verordnung würde aufgrund fehlender konkreter Regelungen bundesweit ein Flickenteppich an Entscheidungen zur Kleingruppenhaltung entstehen", sagt Landwirtschaftsminister Gert Lindemann. Die Folge seien Wettbewerbsverzerrungen sowie eine Verunsicherung der Verbraucher.
Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus formalen Gründen sind die konkreten Regelungen an die Kleingruppenhaltung von Legehennen nur noch bis zum 31. März 2012 anwendbar. Eine vom Bund vorgelegte 5. Änderungsverordnung mit einer Übergangsfrist bis 2035 hatte im Plenum des Bundesrates im September 2011 nicht die erforderliche Zustimmung erhalten.
Die Eierwirtschaft übt scharfe Kritik an der kurzen Übergangsfrist. "Das kommt einer Enteignung der rund 150 deutschen Legehennenhalter
gleich, die Millionen in diese erst seit 2006 existierende moderne
Haltungsform investiert haben", missbilligt ZDG-Vizepräsident und BDE-
Vorsitzender Dr. Bernd Diekmann. Die Frist bezeichnet er als "willkürlich
und deutlich zu kurz gegriffen".
Das Plenum des Bundesrates wird am 2. März darüber abstimmen.
Legehennenbestand deutlich gestiegen
Das Statistische Bundesamt teilt indes mit, dass am 1. Dezember 2011 in Deutschland in Betrieben mit mindestens 3.000 Hennenhaltungsplätzen wieder deutlich mehr Legehennen gehalten wurden als im Vorjahr.
In den Betrieben wurden gut 34,0 Millionen Tiere gehalten - eine Steigerung von 13,8 Prozent gegenüber Dezember 2010. Die Stallkapazität lag bei rund 40,0 Millionen Haltungsplätzen. Die Kapazitätsauslastung der Betriebe lag damit bei 84,9 Prozent.
Die Entwicklung der Legehennenhaltung wurde in den letzten Jahren durch das seit dem 1. Januar 2009 geltende Verbot der Hennenhaltung in konventionellen Käfigen und die damit einhergehende Umrüstung der Legehennenställe bestimmt. 2009 war dadurch die Zahl der Legehennen deutlich gesunken. Ab dem Jahr 2010 wurde dann der Legehennenbestand wieder aufgestockt.
14 Prozent in Kleingruppenhaltung
Die dominierende Haltungsform in deutschen Legehennenbetrieben ist die Bodenhaltung. Die Aufteilung im Überblick:
- 25,7 Millionen Plätze (64,2 %) Bodenhaltung,
- 5,8 Millionen Plätze (14,4 %) Freilandhaltung und
- 5,6 Millionen Plätze (14,0 %) in Kleingruppenhaltung und ausgestalteten Käfigen.
- 3,0 Millionen Plätze (7,4 %) gab es in ökologischer Erzeugung.