18.09.2008
Beihilfe
Anträge auf Ausgleichsleistung jetzt stellen
Oldenburg - Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung/Beihilfe beantragen.

(Foto: Robert Byron/Fotolia)
Um die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen zu erfüllen, müssen die Antragsteller laut Angaben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 1995 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Für Antragsteller aus den neuen Bundesländern gelten besondere Regelungen. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Die maximale Leistungshöhe beträgt zurzeit monatlich 62,00 Euro für verheiratete und 37,20 Euro für ledige Berechtigte.
Anträge auf Gewährung einer Ausgleichsleistung sind bis zum 30. September 2008 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2008 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2008 verloren. (pd)
Lesen Sie hierzu auch
Artikel
Artikel drucken
Artikel versenden
Artikel kommentieren
Leserbrief schreiben