Freitag, 25.05.2012
Strengere Regeln für Milchverträge geplant
Brüssel - Lieferverträge zwischen Milcherzeugern und Privatmolkereien könnten künftig verpflichtend werden. Das geht aus einem Kompromissvorschlag hervor, der vergangene Woche bekannt geworden war.
Bislang zeigen sich die Exportmärkte noch relativ aufnahmefähig.
© Mühlhausen/landpixel
Die Regulierung des Milchmarkts in der Europäischen Union könnte doch strenger ausfallen als von der EU-Kommission geplant. Laut einem vergangene Woche bekannt gewordenen Kompromissvorschlag, der in Kürze im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments zur Abstimmung kommen soll, werden Lieferverträge zwischen den Milcherzeugern und Privatmolkereien künftig verpflichtend.
Hingegen war laut früheren Plänen lediglich davon die Rede, den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, solche Verträge vorzuschreiben.
Verträge mit konkreten Angaben zum Milchpreis
Konkrete Vorgaben sollen die Verträge laut dem neuen Papier zum
Milchpreis enthalten. Dieser soll entweder für mindestens ein Jahr
festgelegt oder aber mit einer bestimmten Formel errechnet werden, die
im jeweiligen Vertrag festzulegen ist.
Faktoren in dieser Formel können
- die Markt- und Mengenentwicklung sowie
- die Qualität und Zusammensetzung
der Rohmilch sein.
Die geplanten Vertragsvorschriften erstrecken sich
allerdings nicht auf Genossenschafts-Molkereien. Dass die
Genossenschaften im Milchpaket außen vor bleiben, hatte schon die
EU-Kommission in ihrem Verordnungsentwurf von Ende vergangenen Jahres
vorgeschlagen.
Vorgaben zur Preisbeobachtung
Mit dem Milchpaket soll im EU-Recht erstmals die Schaffung von
Milcherzeugerorganisationen geregelt werden. Laut den Vorstellungen der
Europäischen Kommission sollen diese aber höchstens ein Drittel der
nationalen Milchmenge und maximal 3,5 Prozent der EU-Gesamtproduktion bündeln
dürfen.
In dem aktuellen Kompromissvorschlag für das Votum des
Landwirtschaftsausschusses ist diese Schwelle für den maximalen Anteil
einer Erzeugerorganisation an den nationalen Milchanlieferungen auf 40 Prozent
angehoben.
Vorgesehen sind in dem Papier, über das in Kürze im
Landwirtschaftsausschuss abgestimmt werden soll, auch detaillierte
Vorgaben für die Preisbeobachtung an den Milchmärkten, die in der Hand
der Behörden in den EU-Mitgliedstaaten liegt. So soll der Erstankäufer
von Rohmilch auf Monatsbasis Angaben zu Preis und angekaufter Menge
machen müssen. Ziel dieser Meldepflicht ist eine verbesserte
Transparenz. Frühestens 45 Tage nach Eingang der Mengen- und Preisdaten
sollen diese Informationen öffentlich gemacht werden dürfen.
Kompromisspapier trägt Handschrift südeuropäischer Länder
Gefördert werden sollen mit dem Milchpaket im übrigen
Branchenorganisationen, die Erzeuger, Verarbeiter sowie Groß- und
Einzelhandel umfassen. Zudem sollen Mitgliedstaaten die Möglichkeit
erhalten, für Produkte mit EU-Siegel, so die geschützte geographische
Angabe (g.g.A.), die Angebotsmengen zu steuern. Hintergrund dürften
recht liberale Vorschriften für g.g.A.-Produkte sein, für die auch
Rohstoff aus anderen Regionen dienen kann. Diese Milchprodukte mit
EU-Siegel stammen vor allem aus südlichen EU-Ländern. Zur Begründung für
das mögliche Mengenmanagement bei solchen Produkten wird in dem
Parlamentspapier das Ziel der Marktverbesserung und -stabilisierung
angegeben.
Das nun von Agrarpolitikern im Parlament erarbeitete
Kompromisspapier zum Milchpaket trägt letztendlich die Handschrift
südeuropäischer Länder, wo eine stärkere Vertragspolitik schon üblich
ist, beispielsweise in Frankreich. Dort befürwortet die Regierung -
anders als in Deutschland - tendenziell eine stärkere Marktregulierung.
Auch wenn sich im Europaparlament eine Mehrheit für den nun bekannt
gewordenen Vorschlag finden sollte, dürften danach noch schwierige
Verhandlungen mit dem Ministerrat anstehen.
AgE
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