Brüssel - Im Zuge der GAP-Reform werden die Direktzahlungen innerhalb der EU angeglichen. Sie sollen mindestens 80 Prozent des EU-Durchschnitts von 2013 erreichen. Deutschland müsste mit Kürzungen rechnen.
Die Anbaufläche wird groß sein. Fraglich ist, wieviel herauskommt. Ursache sind witterungsbedinte Produktionsausfälle.
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Die Europäische Kommission will erreichen, dass die Direktzahlungen je Hektar in allen EU-Mitgliedstaaten künftig wenigstens 80 Prozent des EU-weiten Durchschnittswerts von 2013 betragen. Das geht aus dem internen Entwurf einer Folgenabschätzung zur anstehenden EU-Agrarreform hervor.
Damit würden die Beihilfen in acht Ländern angehoben - nämlich vor allem in den baltischen Staaten, Portugal und Rumänien sowie marginal in der Slowakei, Bulgarien und Polen -, um auf ein Niveau von 216,90 Euro/ha zu kommen.
Finanziert würde dies durch Kürzungen bei jenen elf Mitgliedstaaten, die
überdurchschnittliche Direktbeihilfen je Hektar erhalten, darunter
Deutschland. Diese Gruppe müsste sich zusammen auf Einschnitte von 4,1
Prozent ihrer nationalen Obergrenzen gefasst machen; das wären gut 900
Millionen Euro.
Der größte Anteil davon würde auf
- Frankreich,
- Deutschland und
- Italien
entfallen. Die Beihilfen der übrigen EU-Länder
blieben unverändert.
Mit diesem Ansatz macht sich die Kommission prinzipiell den im
Bundeslandwirtschaftsministerium favorisierten Ansatz zum Ausgleich der
Direktzahlungen zueigen.
Die alleinige Anwendung "objektiver Kriterien"
wie der Kaufkraftparität, würde nach Ansicht der Experten zu massiven
Umverteilungen in der Größenordnung von 4,5 Milliarden Euro führen. Die
Chancen, dies politisch durchzusetzen, werden als gering bewertet.
Wahrscheinlicher scheint ein kombinierter Ansatz aus
Pauschalumschichtung und objektiven Kriterien, der zur Neuverteilung von
1,4 Milliarden Euro führen würde. Dabei sollen die Direktbeihilfen auf
wenigstens 85 Prozent des EU-Durchschnitts gebracht werden, wobei die
Kaufkraftparität und andere Indikatoren dazu dienen sollen zu berechnen,
welche Mitgliedstaaten in welchem Umfang zur Kasse gebeten werden.
Genannt, aber anscheinend nicht ernsthaft verfolgt wird eine "Tunnellösung", die dafür sorgen würde, dass die nationalen
Hektarbeihilfen nach oben maximal 120 Prozent des EU-Durchschnitts betragen
könnten.
Auch hinsichtlich der Einführung einer betriebsgrößenabhängigen
Deckelung der Beihilfen werden unterschiedliche Szenarien durchgespielt
mit absoluten Obergrenzen, schrittweisen Verringerungen sowie der
Einbeziehung des Arbeitskräfteeinsatzes. Die sich daraus ergebenden
Umschichtungen werden mit einer Spanne von EU-weit 270 bis 860
Millionen Euro angegeben. Besonders betroffen wären danach Bulgarien,
Griechenland und Großbritannien.
Deutschland wird - bezogen auf den
nationalen Durchschnitt - im Mittelfeld eingeordnet; eine Unterscheidung
nach West- und Ostdeutschland erfolgt nicht. Die Experten räumen ein,
dass es schwierig sei, die Umgehung der Kappung durch die Übertragung
von Rechten oder die Aufteilung von Betrieben zu vermeiden. Dadurch
müsse man definieren, was eine Teilung darstelle. Ferner würde die
Beweislast den nationalen Behörden obliegen.
Hinsichtlich der
Beschränkung der Zahlungen auf "aktive Landwirte" sieht die Kommission
zahlreiche Stolpersteine und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb
sei hier eine besonders enge Abstimmung mit den Mitgliedstaaten nötig.