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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Recht » Monsanto-Frankreich-Entschädigung ]
Samstag, 26.05.2012
Recht | 15.02.2012 Redaktion agrarheute.com

Monsanto muss Landwirt entschädigen

Lyon - Schwindel, Stottern, neurologische Probleme - darüber klagt ein Landwirt nach dem Einatmen eines Pflanzenschutzmittels. Der Hersteller Monsanto muss den Landwirt jetzt entschädigen.
Agrosol wird mit Wasser vermischt und in Form eines Sprühnebels verteilt.© Mühlhausen/landpixel
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Agrosol wird mit Wasser vermischt und in Form eines Sprühnebels verteilt.
© Mühlhausen/landpixel
Das Landgericht in Lyon hat nun festgestellt, dass der Agrarkonzern Monsanto für Gesundheitsschäden, die ein französischer Landwirt durch den Umgang mit dem Monsanto-Herbizid "Lasso" erlitten hatte, haftet.
 
Der Getreideerzeuger aus Bernac im Südwesten des Landes hatte am 27. April 2004 beim Öffnen seiner Pflanzenschutzspritze entweichende Dämpfe des Herbizids eingeatmet und seitdem unter Schwindel, Stottern und verschiedenen schweren neurologischen Symptomen gelitten. Das Gericht verurteilte Monsanto nun zur Schadenersatzpflicht, deren Höhe durch ein Gutachten bestimmt werden soll.
 
Der Agrarkonzern kündigte an, in Berufung zu gehen. Das Herbizid Lasso mit dem Wirkstoff Alachlor wurde in Frankreich 2007 verboten, nachdem die Europäische Kommission den Wirkstoff nicht in Anhang I der EU-Pflanzenschutzmittel-Richtlinie aufgenommen hatte.
aiz
Fachbeitrag zum Thema:
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Keywords Entschädigung | Frankreich | Gericht | Lasso | Monsanto | Pflanzenschutzspritze | Spritzmittel | neurologische Schäden
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