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"Der Entwurf zur Novelle des Gentechnikgesetzes setzt leider die viel versprechenden Eckpunkte des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Februar 2007 nicht um. Damit wird das Ziel des Koalitionsvertrages, die Biotechnologie zu fördern, nicht erreicht", sagte Dr. Bernward Garthoff, Vorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) zum geplanten Gentechnikgesetz anlässlich der Verbändeanhörung am Dienstag. Zu befürchten sei jetzt, dass Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit in dieser Zukunftstechnologie nicht mehr sichern könne, heißt es in der Pressemeldung des DIB.
Garthoff bemängelt, dass der öffentliche Teil des sogenannten Standortregisters unverändert bleiben solle - entgegen der Ankündigungen im Eckpunktepapier. Vor dem Hintergrund immer massiver werdender Feldzerstörungen, auch staatlicher Versuchsfelder, bleibe dies eine unverständliche Haltung der Bundesregierung. Darüber hinaus fehle dem Entwurf die bereits angekündigte Klarstellung, dass die Haftungsregelung nicht über die bewährten Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches hinaus gehe. Der DIB-Vorsitzende fordert deshalb, dass die Haftung nach dem bewährten Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werde.
Er mahnte auch an, dass der wissenschaftlich nicht begründete 150-Meter-Mindestabstand zwischen benachbarten Maisflächen dazu führen werde, dass die neue Technologie nur für Landwirte mit großen Flächen wirtschaftlich nutzbar sei. "Die Bundesregierung provoziert mit den vorgeschlagenen Abstandswerten eine Ost-West-Teilung in der Landwirtschaft", warnt Garthoff.
Nach Ansicht des DIB-Vorsitzenden schafft die
Pflanzenbiotechnologie die Voraussetzungen, um im
internationalen Wettbewerb weiter zu bestehen und den Verbrauchern
auch zukünftig hochwertige Produkte zu günstigen Preisen anzubieten.
"Wie die Bundesregierung im Übrigen ihre ehrgeizigen Klimaziele in
Deutschland erreichen will, bleibt auf Grundlage dieser Novelle
völlig unklar. Denn die Erwartungen in Bezug auf die Beiträge, die
nachwachsende Rohstoffe und Energiepflanzen für unsere Klimabilanz
leisten können, werden auf Basis dieses Gesetzentwurfs unerfüllt
bleiben", so Garthoff. (ots)

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| Weizen | 212,75 Euro/t | zur dlz-Prognose |
| Mais | 210,00 Euro/t | zur dlz-Prognose |
| Kartoffeln | 5,20 Euro/dt | zur dlz-Prognose |
| Braugerste | 228,00 Euro/t | zur dlz-Prognose |
| Jungbullen U3 | 3,79 €/kg | zur dlz-Prognose |
| Kühe R3 | 3,37 €/kg | zur dlz-Prognose |
| Milch | 32,00 Cent/kg | zur dlz-Prognose |
| Ferkel NS | 56,50 €/St. | zur dlz-Prognose |
| Schweine 56% | 1,68 €/kg | zur dlz-Prognose |
| Sojaschrot | 389,00 €/t | zur dlz-Prognose |
| Rapsschrot | 0,00 €/t | zur dlz-Prognose |
