"Die Landwirte hoffen, dass durch die EU-weite Harmonisierung des
Pflanzenschutzrechts Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden", sagte
Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband. "Die Harmonisierung darf
nicht durch Verzerrungen oder strengere Standards als in anderen Ländern
konterkariert werden."
Nachbesserungsbedarf sah Pingen im Falle bestehender
Zulassungsverfahren, denen entsprechende Übergangsfristen gewährt werden
sollen. Er äußerte sich auch zu der Frage nach Sicherheitsabständen für
angrenzende Gewässer, die durch die EU erst eingeführt werden sollten,
dann aber nicht festgelegt worden seien. "Eine deutsche Regelung wäre
ein Alleingang", lehnte er die Einführung solcher Abstände ab.
Raiffeisenverband: Verstöße streng ahnden
Dr. Michael Reininger vom Deutscher Raiffeisenverband befürchtet, dass
der grenzüberschreitende Handel von Pflanzenschutzmitteln ein
Einfallstor für Verstöße werden wird. "Händler und Landwirte müssen sich
sicher sein können, dass sie nur Originalprodukte verwenden", sagte er.
Verstöße müssten streng geahndet werden. "Strafen müssen auch
durchgesetzt werden können, sonst stehen Handel und Landwirte am Ende am
Pranger."
Reininger kritisierte den Internethandel: "Was da geduldet wird, ist
nicht nachvollziehbar." Ein Verbraucher könne per Mausklick ohne
richtige Kontrolle seine Sachkunde bestätigen und dann
Pflanzenschutzmittel erwerben. "Mit dem neuen Gesetz wird das
hoffentlich beendet", so Reininger. "Doch entstehende Angebotslücken
könnten durch Angebote aus dem Ausland geschlossen werden."
Zentralverband Gartenbau: Für kleine Betriebe
ein Fortschritt
Begrüßt wurde der Neuentwurf von Dr. Hans Joachim Brinkjans vom
Zentralverband Gartenbau. Er erwartet einen fortschreitenden Abbau der
"Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten". Für kleine
Betriebe bedeute es eine entscheidende Verbesserung, dass die
Möglichkeit der Zulassungen im Rahmen geringfügiger Verwendungen auf
EU-Ebene ausgeweitet werde.
Begrüßt wurde auch die geplante Erstellung von Grundsätzen der
sogenannten guten fachlichen Praxis. Neu sei, dass es eine Pflicht zur
Fort- und Weiterbildung geben und ein Sachkundenachweis erforderlich
sein werde. "Wichtig ist, dass dies unbürokratisch umgesetzt wird",
sagte Brinkjans.
BUND: Mittel werden nicht fachgerecht angewendet
Ablehnend stand Thomas Brückmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) der Novellierung gegenüber: "Keine unserer Anregungen
ist in den Entwurf eingeflossen." Pflanzenschutzmittel werden in
Deutschland nicht fachgerecht angewendet, bezog sich Brückmann auf Daten
des Umweltbundesamtes.
Über 60 Prozent der Tiere in der Agrar- und Landwirtschaft seien
gefährdet und bedroht. "Deshalb sollten zehn Prozent der
landwirtschaftlichen Nutzflächen von Pflanzenschutzmitteln freigehalten
werden", forderte er. Gewässer bedürften gesonderten Schutzes durch
einen mindestens zehn Meter breiten Abstand zu Feldern, der beim Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln gewahrt werden müsse.
Brückmann monierte auch, dass zwar die gute fachliche Praxis genannt,
aber nicht definiert werde. Dadurch könne jeder hineininterpretieren,
was er damit verstehen wolle.
Industrieverband Agrar: Illegaler Produkthandel ein wachsendes Problem
Volker Koch-Achelpöhler vom Industrieverband Agrar forderte, es müsse
darauf geachtet werden, dass im Interesse der Harmonisierung der
europäischen Gesetzgebung keine "Sonderwege" gegangen werden dürfen.
Der Zulassungsstandort Deutschland müsse wettbewerbsfähig gehalten
werden.
Der Schutz vor illegalen Produkte werde zu einer immer bedeutenderen
Aufgabe: "Es sind bessere Nachweispflichten bei Reimporten erforderlich
und es bedarf eines Straftatbestandes bei Fälschung solcher Mittel."
Koch-Achelpöhler schlug als mögliche Strafe den Entzug sämtlicher
Genehmigungen bei Verstößen vor, solche Waren zu handeln.
NABU: Fruchtfolgen werden nicht mehr eingehalten
Florian Schöne vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) stellte
fest: "Je teurer landwirtschaftliche Produkte werden, um so mehr lohnt
es sich für Landwirte, so viele Mittel wie möglich anzuwenden."
Fruchtfolgen würden nicht mehr eingehalten. "Raps folgt auf Raps, Mais
auf Mais." Sondergebiete, in denen solche Mittel nicht unbegrenzt
eingesetzt werden dürfen, seien in Einzelfällen erforderlich.
Mindestabstände zu Gewässern sollten eingehalten werden, "auch in
Trinkwasserschutzgebieten", sagte Schöne.
BDEW: Gewässerschutz reicht nicht aus
In dieselbe Kerbe schlug Martin Weyand vom Bundesverband der Energie-
und Wasserwirtschaft (BDEW). Oberflächengewässer würden durch
Pflanzenschutzmittel belastet. Im Sinne des Ressourcenschutzes seien
bisherige Anstrengungen noch nicht ausreichend. "Wir setzen uns deshalb
für ein Gewässermonitoring ein, um die Ergebnisse aus den
Zulassungsverfahren zu prüfen", forderte Weyand.
Erforderlich sei ein zehn Meter breiter Streifen am Rand von Gewässern.
"Eine Entscheidung darüber darf den Bundesländern nicht überlassen
werden", sagte der Sachverständige.
Institute of Environmental Science: Nicht akzeptable Konzentration
Prof. Dr. Ralf Schulz vom Institute of Environmental Sciences der
Universität Koblenz-Landau beklagte, dass die Wissenschaft ein
"ernüchterndes Ausmaß nicht akzeptabler Konzentrationen von
Pflanzenschutzmitteln in Gewässern" feststelle. Insektizide stellten ein
Risiko für Gewässer dar, und alle gemessenen Werte lägen über den
zulässigen Werten.
Die Landwirtschaft müsse in geeigneter Weise Eintragsüberschreitungen
mindern und die gute fachliche Praxis samt Regeln entsprechend
nacharbeiten. Er forderte die Schaffung von Ausgleichsgebieten und
Pufferstreifen.