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Der Gesetzentwurf enthalte positive Ansätze für die Übertragung unternehmerischen Vermögens, aber auch noch Ecken und Kanten, die es abzuarbeiten gelte. Eindeutig positiv wertet das Landvolk Niedersachsen, dass der Gesetzentwurf beim Bewertungsgrundsatz für das landwirtschaftliche Vermögen nicht mehr auf den Bodenrichtwerten aufbaut – sie hätten zu massiven Überbewertungen geführt. Grundsätzlich positiv sei auch die Regelung zur Entlastung von Betriebsübergaben durch einen Abschlag von 85 Prozent zu bewerten.
Hier jedoch begännen die Probleme. Die Entlastung solle nicht die verpachteten Betriebe begünstigen. Da landwirtschaftliche Flächen zu einem großen Teil im Pachtwege bewirtschaftet würden, würde die entstehende Erbschaftsteuerbelastung letztlich auf die wirtschaftenden Betriebe überwälzt werden. Verkäufe zur Begleichung der Erbschaftsteuerbelastung würden die breite Streuung des Eigentums im ländlichen Raum beenden. Landwirtschaftlich genutztes Vermögen müsse daher insgesamt begünstigt sein, ob durch Eigentümer oder Pächter bewirtschaftet – zumal mit dem Ausschluss verpachteter Betriebe Missbräuche bekämpft werden sollten, die bei landwirtschaftlichem Vermögen gar nicht möglich seien.
Nach dem Entwurf seien die Entlastungen für die Unternehmensübergaben an 15-jährige Bindungsfristen geknüpft, die spezielle landwirtschaftliche Bewertung sogar 20 Jahre. Bei einem Verstoß noch nach 14 Jahren entfalle die Entlastung vollständig, und die Bewertung erfolge zum wesentlich höheren Zerschlagungswert. Betriebliche Fortentwicklung und un-ternehmerische Wagnisbereitschaft würden so erstickt. Hier werde gemeinsam mit den Wirt-schaftsverbänden eine Verkürzung der Fristen und eine zeitliche Abschmelzung der Sankti-onen gefordert. Dringend warnten alle Experten davor, diesen "mit der heißen Nadel ge-strickten" unkorrigiert zu verabschieden. (lpd)

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