Samstag, 26.05.2012
Bio
| 30.03.2011
Landwirtschaftsministerium will Öko-Kontrollen reglementieren
Berlin/Göttingen - Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Öko-Kontrollen auf eine verbindliche und bundeseinheitliche rechtliche Grundlage stellen.
Der Vorsitzende der Agrarsozialen Gesellschaft, Dr. Martin Wille, sieht keine Aussicht auf die Umsetzung des 20-Prozent-Flächenziels im Ökolandbau.
© landpixel.de
Dazu hat das Ressort jetzt den Entwurf einer Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Ökolandbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung) vorgelegt. Bislang gibt es lediglich Leitlinien, die abgestimmt wurden zwischen der für die Zulassung der Kontrollstellen zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie den Länderbehörden, denen die Kontrolle obliegt.
Mit der Verordnung soll festgelegt werden, welche Mindestanforderungen von den Kontrollstellen zu erfüllen sind. Diese Anforderungen beziehen sich beispielsweise auf die Durchführung von Probenahmen, Informationspflichten und Vorgaben für die Qualifikation des Personals.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet die Verordnung mit der Notwendigkeit, den derzeit bestehenden gravierenden Qualitätsunterschieden bei den Ökokontrollen entgegenzuwirken. Ein weiterer Wettbewerb der Kontrollstellen zu Lasten des Kontrollniveaus müsse unterbunden werden. Rechtlich verbindliche Mindeststandards seien dazu besser geeignet als nicht bindende Leitlinien, so das Agrarressort. Dort geht man davon aus, dass der Bundesrat die Vorlage noch vor der diesjährigen Sommerpause beschließen wird. Unterdessen ist aus der Wissenschaft und der Wirtschaft Kritik an dem Vorhaben laut geworden.
Unsicherheit durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe
Prof. Achim Spiller, Inhaber des Lehrstuhls für
Lebensmittel- und Agrarmarketing am Department für Agrarökonomie der
Universität Göttingen und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für
Agrarpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums, und der
Geschäftsführer der Gesellschaft für Ressourcenschutz Göttingen, einem
der führenden deutschen Zertifizierungsunternehmen, Dr. Jochen
Neuendorff, stellen in einem gemeinsamen Beitrag die
Wirksamkeit der Verordnung grundsätzlich in Frage. Die Autoren bezweifeln, dass die geplanten
Vorschriften tatsächlich einen wirksamen Beitrag zum Schutz vor Betrug
im Ökolandbau leisten können. Sie weisen darauf hin, dass der zunehmende
Detaillierungsgrad der gesetzlichen Regelungen zum Ökolandbau entgegen
der Erwartung nicht weniger, sondern mehr Interpretationsspielräume
schaffe, weil zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden
müssten.
Die immer detaillierteren, sehr komplexen Vorgaben könnten
zudem dazu führen, dass Wirtschaftsbeteiligte und Öko-Kontrollstellen
aus ihrer Eigenverantwortung und Haftung entlassen würden. Vor diesem
Hintergrund geben Spiller und Neuendorff zu bedenken, "ob nicht weniger
Detailregulierung auf der einen Seite und ein stärkerer Ausbau von
Haftungs- und Reputationsmechanismen auf der anderen Seite ein
zielführenderer Weg zu einer verlässlichen Öko-Kontrolle sein könnte."
AgE
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