08.09.2008
Feldzerstörung
Feldzerstörer zu Haftstrafen verurteilt
Bonn - Die beiden Feldzerstörer, die im Frühjahr 2006 gentechnisch veränderte Gerstenpflanzen auf einem Versuchsfeld der Universität Gießen niedergetreten haben, müssen eine Haftstrafe von sechs Monaten verbüßen.

(Foto: Mühlhausen/landpixel.de)
"Jedes Jahr wird ein Großteil der Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland zum Schaden für Züchter, Wissenschaftler und Landwirte zerstört. Ein halbes Jahr Haftstrafe ohne Bewährung ist eine angemessene Strafe für die mutwillige Zerstörung fremden Eigentums. Dieses Urteil war längst überfällig." So begrüßt Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), das kürzlich verkündete Urteil des Amtsgerichts Gießen gegen zwei Feldzerstörer. Es sei jedoch noch unklar, ob die Verurteilten gegen das Urteil Berufung einlegen.
Gewaltsam hatten sich die beiden Männer im Frühjahr 2006 Zutritt zu einem Versuchsfeld der Universität Gießen verschafft und die dort wachsenden gentechnisch veränderten Gerstenpflanzen großflächig niedergetreten. In dem von öffentlichen Forschungsgeldern finanzierten Projekt sollten Daten über die Biosicherheit der gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden. Durch die Zerstörung konnten viele der Fragestellungen nicht ausgewertet werden, der Schaden wurde von der Universität mit 55.000€ beziffert.
Seit Bestehen des öffentlichen Standortregisters, mit flurstücksgenauer Angabe der Felder, ist laut Angaben des BDP die Zahl der Zerstörungen weiter angestiegen. Allein in diesem Jahr hätten Gentechnikgegner bereits 24 Felder zerstört. "Es ist unvorstellbar, dass eine Handvoll Aktivisten das Gesetz in die eigene Hand nimmt, die Berufsfreiheit von Landwirten und die Forschungsfreiheit mit Füßen tritt und dafür bisher kaum zur Rechenschaft gezogen wurde", so Schmitz abschließend. (pd)
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