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Mit einem entsprechenden Änderungsantrag zu Artikel 5 des Finanzgesetzes 2009, dem die Abgeordneten der Nationalversammlung soeben in Erster Lesung zustimmten, soll der Steuervorteil für biogene Kraftstoffe grundsätzlich erhalten bleiben, wird allerdings stufenweise reduziert. Demnach wird die Steuerermäßigung 2009 für Bioethanol 21 Euro/hl und für Biodiesel 15 Euro/hl betragen. Im Jahr 2010 soll die Steuervergünstigung für Bioethanol auf 18 Euro/hl und für Biodiesel auf elf Euro/hl gesenkt werden und für 2011 ist eine weitere Kürzung auf 14 Euro/hl beziehungsweise acht Euro/hl geplant. Für die Jahre 2010 und 2011 wurde allerdings eine Überprüfungsklausel eingebaut, um die dann aktuellen Rohölpreise, die Höhe der Mineralölsteuer beziehungsweise die Beimischungsziele der Europäischen Union zu berücksichtigen.
Obwohl der Senat der Änderung ebenfalls noch zustimmen muss, zeigte sich die Branche bereits sichtlich erleichtert. Der Präsident des Dachverbandes der Rübenbauern (CGB), Alain Jeanroy, der das Bioethanol-Dossier in Frankreich koordiniert, begrüßte, dass es jetzt mehr Sicherheit für die Zukunft gebe, zumal die zunächst geplante Abschaffung des Steuervorteils für Biokraftstoffe ab 2012 die gesamte Branche gefährdet hätte. Selbst Landwirtschaftsminister Michel Barnier hatte von Anfang an im Wirtschaftsausschuss der Nationalversammlung eingeräumt, dass er "als Privatperson" einen Änderungsantrag zur Abschwächung der Regierungsbeschlüsse zum Finanzgesetz begrüßen würde. (AgE)

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