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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Betriebsführung » Recht » Patent-Tomate ]
Freitag, 25.05.2012
Recht | 04.11.2011 Redaktion agrarheute.com

Grundsatzentscheidung: Sind Tomaten patentierbar?

München - Das Europäische Patentamt steht vor einer Grundsatzentscheidung: Sind Tomaten eine Erfindung und damit patentierbar? Kritiker fürchten eine Monopolisierung des Lebensmittelmarktes.
Die Biopatentrichtlinie schließt bei hauptsächlich biologischen Züchtungsverfahren auch ein darauf gegründetes Stoffpatent aus. © HB1111/Aboutpixel
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Die Biopatentrichtlinie schließt bei hauptsächlich biologischen Züchtungsverfahren auch ein darauf gegründetes Stoffpatent aus.
© HB1111/Aboutpixel
Nach dem Brokkoli nun die Tomate: Sind Tomaten eine Erfindung? Am Europäischen Patentamt (EPA) in München steht eine Grundsatzentscheidung über die Patentierbarkeit von Pflanzen, Tieren und Lebensmittel an. Für den 8. November ist eine Anhörung zum Patentstreit über die so genannte "Schrumpeltomate" (EP 1211926 B1) angesetzt.
 
Die Beschwerdekammer des EPA wird darüber entscheiden, ob Tomatenpflanzen und Tomaten, die durch traditionelle Züchtungsmethoden gewonnen wurden, patentierbar sind. Im konkreten Fall geht es um eine Tomate, die weniger Wassergehalt aufweist und sich so leichter zu Ketchup verarbeiten lässt. Die Entscheidung wird für den späten Nachmittag erwartet.

Geschichte des 'Schrumpeltomaten'-Patents

Das Patent auf die so genannte "Schrumpeltomate" hat das Europäische Patentamt bereits 2003 erteilt, patentinhaber ist der Staat Israel. Inhalt des Patents ist das "Verfahren zur Zucht von Tomaten mit niedrigem Wasssergehalt und Produkte dieses Verfahrens". Erteilt wurde es, obwohl die Tomaten im Wesentlichen durch biologische Verfahren gezüchtet wurden.
 
Unilever hat dagegen Einspruch erhoben. Das Unternehmen geht davon aus, dass das Patent sowohl das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten, als auch das Verbot der Patentierung von im wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzensorten verletzt. Zwar wurde das Patent im Lauf des Einspruchsverfahrens abgeändert, jedoch legten Unilever und auch der Staat Israel Widerspruch ein. Die daraus folgende Anhörung findet nächsten Dienstag statt.
 
Patentgebühren für die Aussaat?
 
Nachdem das EPA vor einer Woche überraschend eine Anhörung zu einer Grundsatzentscheidung über ein Patent auf Brokkoli abgesagt hatte, wird diese Entscheidung jetzt mit besonderer Aufmerksamkeit erwartet.
 
Anhörung zum umstrittenen Brokkoli-Patent abgesagt (agrarheute.com 26.10.2011)
 
Kritiker warnen davor, dass das Patentrecht dazu missbraucht wird, um die Grundlagen der Ernährung zu monopolisieren. Das besondere an der jetzt anstehenden Entscheidung - ebenso wie der noch ausstehenden zum Brokkoli - ist, dass es sich bei diesen Pflanzen nicht um genmanipulierte handelt. Es handelt sich um ganz gewöhnliches Gemüse.
 
Sollten Pflanzen patentierbar werden, drohen Landwirten bei der Aussaat Patentgebühren. Auch an der Supermarktkasse könnten Unternehmen zusätzlich mit verdienenen, für Züchter wäre eine Weiterzucht mit der entsprechenden Pflanze nicht mehr ohne weiteres möglich.

Laut Greenpeace liegen derzeit 1.000 ähnliche Anträge beim Eurpäischen Patentamt, darunter auch einer für Getreide.
 
Parallel zur Verhandlung findet vor dem Europäischen Patentamt in München, Erhardtstraße 27, ab 9 Uhr eine Protestveranstaltung statt.
ez/pd
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Keywords Brokkoli-Patent | Brokkolipatent | Eurpäisches Patentamt | Genmanipulation | Gentechnik | Monsanto | Patent | Schrumpeltomate | Staat Israel | Syngenta | Unilever | biologische Züchtungsverfahren | konventionelle Züchtungsverfahren
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