12.05.2009
gentechnisch verändertes Saatgut
Ergebnisse von bundesweitem GVO-Saatgut-Monitoring liegen vor
Stuttgart - Wie das baden-württembergische Umweltministerium und das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum heute mitteilten, liegen die Ergebnisse des bundesweiten Monitorings von gentechnisch verändertem Maissaatgut vor.

(Foto: Agrarfoto)
Bei einer Untersuchung in Sachsen sei festgestellt worden, dass in einer Charge von konventionellem Maissaatgut geringe Spuren der gentechnisch veränderten Maislinie NK603 enthalten seien. Die Gehalte lägen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,1 Prozent und über der Nachweisgrenze von 0,03 Prozent. NK603 habe eine Zulassung der EU zur Verwendung als Futtermittel und als Nahrungsmittel, darf jedoch in der EU nicht angebaut beziehungsweise ausgesät werden, so das badenwürtembergische Ministerium heute.
Das betreffende Saatgut wurde in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bereits gesät
Bei dem in Sachsen untersuchten Saatgut handele es sich um eine Maissorte, die insbesondere zur Erzeugung von Energie in Biogasanlagen genutzt werde. Da sich die Sorte vor allem für sehr gute, klimatisch günstige Maisstandorte eigne, sei das Saatgut nur in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verkauft worden. Zum Zeitpunkt des Abschluss der Untersuchungen in Sachsen sei das besagte Saatgut zum großen Teil bereits ausgesät gewesen.
Umbruch der Flächen wird durch Behörden empfohlen
Die Behörden der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz empfehlen den betroffenen Landwirten, die bereits aufgelaufenen Maispflanzen umzubrechen und eine Neuaussaat vorzunehmen. Von den Behörden würde jedoch auch eine Verwertung des Erntegutes in einer Biogasanlage unter der Voraussetzung akzeptiert, dass sich die betroffenen Landwirte verpflichten, Bewirtschafter benachbarter Maisflächen in einem Umkreis von 300 Metern über die Situation zu informieren. Falls der Aufwuchs benachbarter Flächen nicht im Betrieb oder in einer Biogasanlage verwertet würde, müsse die Ernte außerdem auf Spuren von GVO untersucht werden. Die Landesbehörden würden die Maßnahmen intensiv überwachen, hieß es aus den Ministerien.
Landwirte sollen durch die Züchterfirma unterstützt werden
Sollten die betroffenen Landwirte binnen einer von der Behörde zu setzenden Frist keine entsprechende Verpflichtungserklärung abgegeben haben, würden vom Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Behörde die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. In Baden-Württemberg haben zehn Landwirte das besagte Saatgut auf einer Fläche von circa 170 Hektar ausgesät. Im Weiteren wird eine Unterstützung der Landwirte durch die Züchterfirma angestrebt. Erste Gespräche zwischen dem Ministerium Ländlicher Raum und der Firma hätten bereits stattgefunden und sollen fortgesetzt werden.
Bei früheren Funden konnte die Aussaat verhindert werden
Im Rahmen des baden-württembergischen GVO-Saatgut-Monitorings seien Anfang April bereits Spuren derselben gentechnisch veränderten Maislinie vom LTZ Augustenberg in zwei Saatgutpartien festgestellt worden. Die ermittelten GVO-Gehalte hätten ebenso unter der Grenze für eine mengenmäßige Bestimmung von 0,1 Prozent, aber über der Nachweisgrenze von 0,03 Prozent gelegen. Aufgrund des frühen Abschlusses der Saatgutuntersuchungen konnte verhindert werden, dass das Saatgut in Verkehr gebracht wurde. Lediglich drei Landwirte hätten das Saatgut bereits auf insgesamt circa fünf Hektar ausgesät. Die ausgesäten Flächen seien zwischenzeitlich umgebrochen und zum Teil neu eingesät worden.
Wahlfreiheit für Verbraucher soll sichergestellt werden
Eine Pollenübertragung auf Nachbarbestände ist nach den dreijährigen Ergebnissen der Koexistenzversuche in Rheinstetten-Forchheim und des Julius Kühn-Instituts, Braunschweig, unwahrscheinlich. Um dennoch gesicherte Ergebnisse für zukünftig ähnlich gelagerte Fälle zu erhalten, führt das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ein GVO-Monitoring der benachbarten Flächen durch. Um die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beziehungsweise der Landwirte beim Kauf von Lebensmitteln, Futtermitteln und von Saatgut sicherzustellen, würde die Einhaltung der europäischen Kennzeichnungsvorschriften regelmäßig überprüft, erklärten die Behörden heute.
Die Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüfen das Saatgut
Trotz intensiver Forderungen der Bundesländer unter Federführung von Baden-Württemberg gäbe es für Saatgut noch keine von der EU-Kommission festgelegten Kennzeichnungsschwellenwerte. Die Inverkehrbringer von Saatgut hätten entsprechend Sorge dafür zu tragen, dass Saatgut keine Bestandteile nicht vorgesehenen gentechnisch veränderten Materials enthielten. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer würden deshalb seit Jahren im Rahmen eines abgestimmten GVO-Saatgut-Monitoringkonzepts im Handel befindliches Saatgut überprüfen. (pd)
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