Freitag, 25.05.2012
Clomazonehaltige Pflanzenschutzmittel: Gesundheitsgefahr?
Braunschweig - Das Bundesamt für Verbraucherschutz hat die Anwendung clomazonehaltiger Pflanzenschutzmittel ausgesetzt. Anwohner hatten über Gesundheitsbeschwerden geklagt.
Der Herbizideinsatz sollte den Ackerkulturen eigentlich gutes tun. Um dieses Ziel auch zu erreichen, gilt es einiges zu beachten.
© agrarpress
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone vorsorglich das Ruhen der Zulassung angeordnet. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen ab sofort weder vertrieben noch angewendet werden.
Behörden prüfen Ursache für Gesundheitsbeschwerden
Anwohner behandelter
Flächen in Mecklenburg-Vorpommern, hatten wiederholt von gesundheitlichen
Beeinträchtigungen berichtet
(agrarheute.com vom 1. September 2011).
Von der Ruhensanordnung sind die folgenden Pflanzenschutzmittel
betroffen, die nur für den gewerblichen Bereich, nicht jedoch für Haus-
und Kleingarten zugelassen sind:
- Brasan (Zulassungsnummer 034381-00)
- Centium 36 CS (004798-00)
- Cirrus (024202-00)
- Colzor Trio (006324-00)
- CS 36 (005840-60)
- Echelon (024202-60)
- Gamit 36 CS (005840-00)
- Nimbus CS (005306-00)
Die für die Kontrolle zuständigen Behörden in
Mecklenburg-Vorpommern prüfen derzeit den Sachverhalt und ob
clomazonehaltige Pflanzenschutzmittel ursächlich für die gemeldeten
gesundheitlichen Beschwerden sind. Das BVL als Zulassungsbehörde hat
eine Bewertung der gesundheitlichen Aspekte beim Bundesinstitut für
Risikobewertung veranlasst.
pd
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