Freitag, 25.05.2012
Neues Pflanzenschutzrecht: Kabinett verabschiedet Gesetzesnovelle
Berlin - Das Pflanzenschutzgesetz wird novelliert. Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts beschlossen.
Den Ergebnissen der Studie zufolge wirkt sich die Verwendung von Pestiziden positiv auf die Treibhausgas-Emissionen aus.
© Mühlhausen/landpixel
Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht.
Die Bundesregierung erhofft sich von den neuen EU-Regelungen deutliche Verbesserungen der Verfahren, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt und gleichzeitig eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Erzeugung.
BMELV erwartet künftig einheitlich hohe Standards
"Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird vor dem Hintergrund der
europäischen Harmonisierung weiter verbessert und unter Beibehaltung der
geltenden hohen Standards beschleunigt", erklärt das Landwirtschaftsministerium.
Harmonisierung in der Europäischen Union bedeute, dass künftig
einheitlich hohe Schutzstandards in allen Mitgliedstaaten gelten. Das
hohe deutsche Schutzniveau bleibe dabei erhalten.
Das ändert sich
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass (wie bisher) das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die nationale
Zulassungsbehörde ist. Alle drei bisher schon an der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden - das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR), das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen -
Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA) als
Bewertungsbehörden bleiben auch künftig an dem Zulassungsprozess
beteiligt.
- Die Voraussetzungen für die Genehmigung von
Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel wurden bereits auf der EU-Ebene
verschärft. Künftig dürfen einige, als gesundheits- oder
umweltschädlich eingestufte Substanzen in zugelassenen
Pflanzenschutzmitteln nicht mehr enthalten sein. Das Gesetz
regelt Verfahren zur deutschen Beteiligung bei Entscheidungen über
solche Verbote.
- Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss "auf hohem,
sachkundigen Niveau und nach strengen Regeln erfolgen", so das BMELV. So sei zum
Beispiel für berufliche Anwender künftig ein Sachkundenachweis
erforderlich.
- Ebenfalls verbessert wurden die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhütung der
Einschleppung von Schadorganismen sowie die Förderung natürlicher
Mechanismen zur Bekämpfung von Schadorganismen.
- EU-einheitliche hohe Standards und Regeln für die Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln, für Pflanzenschutzgeräte und für die Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln sollen früher bestehende
Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU entschärfen.
EU-Staaten müssen Aktionspläne vorlegen
Alle EU-Staaten müssen künftig
nationale Aktionspläne zur Verringerung von Risiken und Auswirkungen,
die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können,
erarbeiten. Das neue Gesetz enthält die Rechtsgrundlage dazu. Als
Grundlage soll der bereits bestehende Aktionsplan herangezogen
werden, der 2008 von der Agrarministerkonferenz verabschiedet wurde. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums wird er derzeit unter Einbeziehung aller Interessengruppen
weiterentwickelt. Ende 2012 soll der Prozess abgeschlossen sein und entsprechend der
neuen EU-rechtlichen Vorgaben angepasst werden.
Die strengen Zulassungsanforderungen ergeben sich nun nicht mehr aus dem
Gesetz, sondern unmittelbar aus der EU-Verordnung, die seit 14. Juni
2011 gilt (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sog.
"EU-Zulassungsverordnung").
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den vergangenen Jahren
Seit dem Jahr 2005 stieg die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland (Zahlen in Klammer stellen die Wirkstoffmenge dar) von 94.383 Tonnen (35.494 Tonnen) auf 122.339 Tonnen (43.420 Tonnen) im Jahr 2008 an. In den Jahren 2009 und 2010 waren die Zahlen dagegen deutlich rückläufig. Es wurden 2009 107.640 Tonnen (38.757 Tonnen) bzw. 2010 103.477 Tonnen (40.844 Tonnen) Pflanzenschutzmittel im Inland abgesetzt. Die Schwankungen spiegeln unter anderem auch die Preisentwicklungen auf den Agrarmärkten oder die Wiederaufnahme der Produktion auf bisher stillgelegten Flächen wieder.
Der integrierte
Pflanzenschutz wird ab 2014 in allen EU-Staaten verbindlich.
pd
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