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[ » ah nachrichten für die Landwirschaft » Politik » Politik national » Pflanzenschutzgesetz-Bundeskabinett ]
Freitag, 25.05.2012
Politik national | 01.09.2011 Redaktion agrarheute.com

Neues Pflanzenschutzrecht: Kabinett verabschiedet Gesetzesnovelle

Berlin - Das Pflanzenschutzgesetz wird novelliert. Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts beschlossen.
Den Ergebnissen der Studie zufolge wirkt sich die Verwendung von Pestiziden positiv auf die Treibhausgas-Emissionen aus.© Mühlhausen/landpixel
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Den Ergebnissen der Studie zufolge wirkt sich die Verwendung von Pestiziden positiv auf die Treibhausgas-Emissionen aus.
© Mühlhausen/landpixel
Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht. Die Bundesregierung erhofft sich von den neuen EU-Regelungen deutliche Verbesserungen der Verfahren, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt und gleichzeitig eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Erzeugung.

BMELV erwartet künftig einheitlich hohe Standards

"Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierung weiter verbessert und unter Beibehaltung der geltenden hohen Standards beschleunigt", erklärt das Landwirtschaftsministerium. Harmonisierung in der Europäischen Union bedeute, dass künftig einheitlich hohe Schutzstandards in allen Mitgliedstaaten gelten. Das hohe deutsche Schutzniveau bleibe dabei erhalten.
 
Das ändert sich
 
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass (wie bisher) das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die nationale Zulassungsbehörde ist. Alle drei bisher schon an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden - das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen - Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt (UBA) als Bewertungsbehörden bleiben auch künftig an dem Zulassungsprozess beteiligt. 
 
  • Die Voraussetzungen für die Genehmigung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel wurden bereits auf der EU-Ebene verschärft. Künftig dürfen einige, als gesundheits- oder umweltschädlich eingestufte Substanzen in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nicht mehr enthalten sein. Das Gesetz regelt Verfahren zur deutschen Beteiligung bei Entscheidungen über solche Verbote.
  • Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss "auf hohem, sachkundigen Niveau und nach strengen Regeln erfolgen", so das BMELV. So sei zum Beispiel für berufliche Anwender künftig ein Sachkundenachweis erforderlich.
  • Ebenfalls verbessert wurden die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung von Schadorganismen sowie die Förderung natürlicher Mechanismen zur Bekämpfung von Schadorganismen.
  • EU-einheitliche hohe Standards und Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, für Pflanzenschutzgeräte und für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollen früher bestehende Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU entschärfen.
 
EU-Staaten müssen Aktionspläne vorlegen
 
Alle EU-Staaten müssen künftig nationale Aktionspläne zur Verringerung von Risiken und Auswirkungen, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, erarbeiten. Das neue Gesetz enthält die Rechtsgrundlage dazu. Als Grundlage soll der bereits bestehende Aktionsplan herangezogen werden, der 2008 von der Agrarministerkonferenz verabschiedet wurde. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums wird er derzeit unter Einbeziehung aller Interessengruppen weiterentwickelt. Ende 2012 soll der Prozess abgeschlossen sein und entsprechend der neuen EU-rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Die strengen Zulassungsanforderungen ergeben sich nun nicht mehr aus dem Gesetz, sondern unmittelbar aus der EU-Verordnung, die seit 14. Juni 2011 gilt (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sog. "EU-Zulassungsverordnung").

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den vergangenen Jahren

Seit dem Jahr 2005 stieg die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland (Zahlen in Klammer stellen die Wirkstoffmenge dar) von 94.383 Tonnen (35.494 Tonnen) auf 122.339 Tonnen (43.420 Tonnen) im Jahr 2008 an. In den Jahren 2009 und 2010 waren die Zahlen dagegen deutlich rückläufig. Es wurden 2009 107.640 Tonnen (38.757 Tonnen) bzw. 2010 103.477 Tonnen (40.844 Tonnen) Pflanzenschutzmittel im Inland abgesetzt. Die Schwankungen spiegeln unter anderem auch die Preisentwicklungen auf den Agrarmärkten oder die Wiederaufnahme der Produktion auf bisher stillgelegten Flächen wieder.
Der integrierte Pflanzenschutz wird ab 2014 in allen EU-Staaten verbindlich.
pd
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Keywords Bundeskabinett | EU | EU-Recht | Harmonisierung | Novelle des Pflanzenschutzgesetzes | Pflanzenschutzgesetz | Pflanzenschutzmittel | Pflanzenschutzrecht | Politik | Zulassung
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